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Steuerrecht von A-Z

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Jahresabschluss

Seit 1986 müssen Kapitalgesellschaften in Deutschland ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Die Offenlegung des Jahresabschlusses dient insbesondere dem Gläubigerschutz, aber auch dem Funktionsschutz des Marktes. Die Sicherheit des Handelsverkehrs soll nämlich dadurch verbessert werden, dass sich der interessierte Geschäftsverkehr durch Einsicht in die Unternehmensergebnisse von der Solvenz eines Unternehmens überzeugen kann. Dieser dem deutschen Rechtssystem bis dahin fremde Gedanke wurde durch  verschiedene EWG-Richtlinien in der gesamte Europäischen Union eingeführt. Viele  Firmen, vor allem kleinere GmbHs, sind dieser Verpflichtung allerdings nicht nachgekommen, ohne dass sie mit schwerwiegenden Folgen rechnen mussten. Denn die Möglichkeiten der Registergerichte, die Unternehmen zur Einreichung zu zwingen, waren gering. Durch das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden die Sanktionsvorschriften wesentlich verschärft. 

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