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Steuerrecht von A-Z

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Innergemeinschaftliche Lieferung

Ein deutscher Unternehmer, der Waren von der Bundesrepublik Deutschland an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Im Einzelnen müssen hierzu bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

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Innergemeinschaftlicher Erwerb

Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU-Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim unternehmerischen Leistungsempfänger grundsätzlich der Besteuerung als innergemeinschaftlicher Erwerb. Der Lieferant tätigt hingegen grundsätzlich eine innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung.

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Innergemeinschaftlicher Warenverkehr zwischen Unternehmen (B2B)

Ein deutscher Unternehmer, der Waren von der Bundesrepublik Deutschland an
einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Im Einzelnen müssen hierzu folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • die gelieferte Ware ist in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt
  • der Abnehmer ist ein Unternehmer (diese Voraussetzung wird durch die Verwendung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert)
  • der Abnehmer hat den Gegenstand für sein Unternehmen erworben
    der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d. h. der Abnehmer ist verpflichtet, in einem anderen EU-Staat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen (diese Verpflichtung des Abnehmers wird durch Verwendung der USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert).

» Mehr Informationen zum innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen

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Industrie- und Handelskammer
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