Steuerdschungel 02/2011

Steuern 2011: Wo geht die Reise hin?

Für größere Steuerentlastungen mag trotz positiver Signale aus der Wirtschaft und steigender Steuereinnahmen kein Raum sein. Aber das Jahr 2011 ist zumindest (wieder) mit der Hoffnung verbunden, dass es gelingt, wenigstens im Bereich der Steuervereinfachungen voran zu kommen.

Einfacher würde das System ganz sicher, wenn einzelne Steuern verschwinden würden. Die mit der Arbeit der Gemeindefinanzkommission verbundene Hoffnung, die Gewerbesteuer werde abgeschafft und über bereits bestehende Steuern werde ein Ausgleich für die Kommunen geschaffen, geht gegen Null. Einfacher wäre es auch, mit einheitlichen Steuersätzen zu agieren, anstatt mehrere nebeneinander zu haben wie in der Umsatzsteuer. Ob der Katalog der Leistungen mit einem reduzierten Steuersatz überprüft wird und bestimmte Leistungen dem Regelsatz unterworfen werden, wird die Zukunft zeigen.

Statt mit einer Vereinfachung sehen wir uns nun zum Jahresbeginn 2011 mit neuen Steuern wie der Kernbrennstoffsteuer oder der Luftverkehrsteuer konfrontiert. Eine Finanzsteuer ist schon ante portas. Wie wäre es mit einer Selbstverpflichtung, dass eine neue Steuer nur eingeführt werden darf, wenn eine bereits existierende aufgehoben wird? Ohne einen solchen Handlungsmaßstab wird wohl auch zukünftig der jährliche Saldo von Neuregelungen und Verkomplizierung zu Vereinfachungen zugunsten von Verkomplizierung und neuem Verwaltungsaufwand ausfallen.

Neben neuen Steuern gab es eine Vielzahl von Steueränderungen, teilweise veranlasst von der Rechtsprechung (Beispiel Arbeitszimmer) oder eben auch von dem Streben nach Steuergerechtigkeit (Änderungen im Außensteuergesetz) oder einfach um ein höheres Aufkommen zu generieren (Tabaksteuer, Zurückfahren der Ermäßigungen bei den Energiesteuern). Die gesetzlichen Grundlagen sind noch umständlicher geworden und vielfach so abstrakt, dass sie schon lange nicht mehr aus sich heraus verständlich sind, sondern nur noch vor dem Hintergrund bestimmter Fallgestaltungen.

Bei der Vielzahl der Änderungen allein durch das Jahressteuergesetz 2010 muss schon genau geschaut werden, wo es Positives zu verzeichnen gibt. Aber man wird tatsächlich fündig! So hat eine Änderung der Abgabenordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Unternehmen erst einmal mehr Möglichkeiten haben, die Buchführung ins Ausland zu verlegen.

Weitere Informationen zu ausgewählten Änderungen ab 2011 finden in nachfolgendem PDF.

Wenn eine Steuervereinfachung beschlossen wird, darf sich diese nicht auf den Gesetzestitel oder Erleichterungen für die Finanzverwaltung beschränken, sondern auch der Steuerschuldner muss profitieren. Das Thema „E-Bilanz und Taxonomie“ sollte ein warnendes Beispiel sein. Hier ist zu begrüßen, dass in eine Pilotphase eingetreten und der erstmalige Anwendungszeitpunkt um ein Jahr verschoben wird. Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist nunmehr erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln.

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