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Arbeitsrecht von A-Z
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Mehrarbeit
Die nachfolgenden Hinweise informieren über die Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden und enthalten Mustertexte für die Vertragsgestaltung.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2022 von von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde.
Weiterführende Informationen unter: » Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Minijob
Geringfügige Beschäftigungen unterliegen besonderen Regelungen für Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht:
- die sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung und
- die sog. kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 SGB IV).
Im übrigen gelten auch für diese Beschäftigungsformen die normalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie beispielsweise die Regelungen zum Urlaub, zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und - beim Mini-Job - zum Kündigungsschutz.
» Mehr Informationen zu Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung
Mutterschutz
Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung von werdenden Müttern bildet das
Mutterschutzgesetz. Es schützt alle schwangeren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, sowie in Heimarbeit Beschäftigte.
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
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