Netzwerk Zoll@work

Die Plattform für Praktiker im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist sehr komplex. Ein Spezialist in allen Themen wie Exportkontrolle, Zolldokumente, Präferenzrecht, etc. zu sein ist fast unmöglich. Vor allem in kleinen und mittleren Betrieben ist eine Spezialisierung häufig nicht möglich. Ständige Änderungen von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen sind da wenig hilfreich.
Das Netzwerk Zoll@work richtet sich an Profis und die die es werden wollen aus der praktischen Anwendung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Pro Jahr sind mindestens vier Netzwerktreffen an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen zollrechtlichen Themen geplant. Die NetzwerkteilnehmerInnen entscheiden über die Inhalte. In Impulsvorträgen und Erfahrungsberichten werden diese aufgegriffen und anschließend miteinander diskutiert.
Was Sie erwartet
- Impulsvorträge und Erfahrungsberichte zu aktuellen Themen
- Erfahrungsaustausch mit Zollexperten
- Praxis-Erfahrungen und Strategien von anderen Unternehmen und Teilnehmern lernen
- Einbringen eigener Erfahrungen
- Kontakte knüpfen, ausbauen und pflegen
- Geschlossener Teilnehmerkreis
Suchen auch Sie den Erfahrungsaustausch mit Praxiserfahrenen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht? Dann bietet das Netzwerk Zoll@work Ihnen eine gewinnbringende Plattform.
Das Netzwerk lebt davon, dass sich die Teilnehmer aktiv einbringen und sich den anderen Teilnehmern gegenüber öffnen.
Wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen zum Netzwerk und informieren, wie Sie beitreten können.
Programm 2022 - Netzwerk Zoll@work (Änderungen vorbehalten)
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen finden alle Netzwerktreffen derzeit virtuell statt.
Zu Gast bei Karl Mayer Stoll Textilmaschinenfabrik GmbH

15. November 2022, 09:00 bis 11:00 Uhr
Im vierten Treffen des Netzwerks Zoll@work waren wir zu Gast bei KARL MAYER STOLL Textilmaschinenfabrik GmbH.
Das Familienunternehmen wurde 1937 von Karl Mayer gegründet und bietet Lösungen für die Maschenbildungsverfahren, Wirken und Stricken, sowie für die Bereiche Technische Textilien, Kettvorbereitung Weberei und Digitalisierung. Karl Mayer ist weltweit aktiv und hat Niederlassungen in den USA, Großbritannien, Indien, Italien, Hongkong, Japan, China, Bangladesch und der Schweiz sowie Vertretungen in allen Teilen der Welt.
Nach einer Vorstellung des Unternehmens gab es einen Rundgang durch die Produktionshallen. Währenddessen und auch im Anschluss gab es Gelegenheit für interessante Gespräche. Gesprächsthemen waren u. a. Exportkontrollprüfungen, Lohnveredelungen und Lieferantenerklärungen.
Steuerliche Behandlung von Reihengeschäfte und Ihre Tücken
4. Oktober 2022 von 09:00 bis 10:30 Uhr
Immer öfter treten Lieferkonstellationen auf, in denen Warenbewegungen sich nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragspartnern abspielen, sondern mehrere Unternehmen beteiligt sind. So finden sich häufig Fälle, in denen ein Unternehmen die bestellte Ware von seinem Lieferanten direkt an seinen Kunden oder an einen von diesem benannten Dritten ausliefern lässt. Dabei handelt es sich um sogenannte Reihengeschäfte. Dabei ist die umsatzsteuerliche Behandlung kompliziert und kann vielfach zu Fehlern in der Handhabung führen.
Wir freuen uns, dass wir Wendy Rodewald, Steuerberaterin, Partner, Tax / Indirect Tax Services bei KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewinnen konnten, die uns aus umsatzsteuerlicher Sicht die Grundzüge des Reihengeschäfts mit komplexen Praxisbeispielen erläutert.
Die digitale Zollverwaltung
12. April 2022
Eine Zollprüfung kann jeden treffen. Auch die Zollverwaltung geht hierfür digitale Wege und hat sich hierfür die Zollsoftware IDEA erworben.
Wir freuen uns, dass wir Herrn Zoran Jotanovic, Leiter Business Unit Compliance bei Audicon GmbH gewinnen konnten, der uns einen Einblick in die digitale Zollprüfung gibt und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Akkreditivvertrag und mögliche Fallstricke
Dienstag, 8. März 2022 von 09:00 bis 10:30 Uhr
Das Dokumentenakkreditiv ist die häufigste Form der Zahlungssicherung. Die Akkreditivbedingungen sollten jedoch unbedingt auf Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag überprüft werden. Weiterhin sollte sofort geprüft werden, ob alle geforderten Dokumente laut Akkreditiv beigebracht werden können. Denn wenn nur eine Bedingung nicht komplett erfüllt wird, so erlischt die Zahlungsgarantie der Bank.
Johannes Brand, Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht bei BUSE Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, gibt uns einen Einblick in die Akkreditivabwicklung. Beispiele aus der Praxis und die möglichen Fallstricke runden den Vortrag ab.
Programm 2021 - Netzwerk Zoll@work (Änderungen vorbehalten)
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen finden alle Netzwerktreffen derzeit virtuell statt.
Webinare Brexit und Türkei
Mittwoch, 3. Februar 2021 - Webinar BREXIT: Das neue Handels- und Kooperationsabkommen
Donnerstag, 4. Februar 2021 - Webinar Türkei: Zoll und Importegelungen
Die Teilnehmer des Netzwerks Zoll@work konnten an beiden Webinaren kostenlos teilnehmen.
Änderungen und Inhalte der neuen EU-Dual-Use-Verordnung
Donnerstag, 20. Mai 2021
In diesem virtuellen Treffen erhielten die Mitglieder des Netzwerks Zoll@work einen Einblick in die Neufassung der Dual-Use-Verordnung. Im Anschluss tauschten sich die Teilnehmer untereinander und mit dem Referenten aus.
Hintergrund
Am 11. Juni 2021 wurde die neue Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 90 Tage nach Veröffentlichung am 9. September 2021 in Kraft.
Präferenzkalkulation und mögliche Spielräume

Donnerstag, 7. Oktober 2021
Volker Martin von der Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung gab einen Überblick über die Notwendigkeit und die möglichen Toleranzen/Spielräume bei der Präferenzkalkulation. Ein weiterer wesentlicher Punkt war die Modernisierung und Änderung des Regionalen Übereinkommens mit den alternativen Ursprungsregeln.
Hintergrund
Präferenzabkommen haben sich aufgrund der zollrechtlichen Vergünstigungen in den letzten Jahren zu einem effektiven Instrument im globalen Handel entwickelt. Primäre Ziel der Präferenzabkommen ist die Zollvergünstigung bzw. Zollfreiheit bei der Einfuhr präferenzieller Ursprungswaren im jeweiligen Partnerstaat. Eine Ware erhält den präferenziellen Ursprung, wenn sie im Abkommensland vollständig gewonnen oder hergestellt wird oder einer besonderen Be- oder Verarbeitung unterzogen wird. Dabei sind materielle und formell-rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen, die für die Anwendung der Präferenzabkommen von großer Bedeutung sind. Diese unterliegen gewissen Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Erfahrungsaustausch
Dienstag, 23. November 2021
Am 23. November 2021 traf sich das Netzwerk Zoll@work zum ersten Mal wieder in Präsenz. In kleiner Runde in den Räumen der IHK Offenbach am Main haben sich die Mitglieder über die aktuellen Herausforderungen im internationalen Warenverkehr ausgetauscht. Diese sowie weitere aktuelle Themen werden für die Planung 2022 aufgegriffen.
Programm 2020 - Netzwerk Zoll@work
Innergemeinschaftliche Lieferungen und die Quick Fixes 2020 im Umsatzsteuerrecht
Dienstag, 10. März 2020
Marianna Kartziou, Recht und Steuern, informierte über die Quick Fixes 2020 im Umsatzsteuerrecht. Im Anschluss tauschten sich die Netzwerkteilnehmer über die Auswirkungen und Herausforderungen in der Praxis aus.
Coronavirus: Herausforderungen im internationalen Warenverkehr
Freitag, 29. Mai 2020
Prof. Dr. Christian Kille, Fakultät Wirtschaftswissenschaften, FH Würzburg-Schweinfurt, Bundesvereinigung Logistik e.V. (BVL) gab eine Übersicht zu den logistischen Herausforderungen im internationalen Warenverkehr.
ATLAS-Anwendung ZELOS
Mittwoch, 23. September 2020
Horst Scharf, Format Software Service GmbH, gab einen Überblick zur geplanten Einführung der ATLAS-Anwendung ZELOS. Zelos ersetzt zukünftig den Austausch per Mail oder Post mit dem Zoll.
Access2Market
Dienstag, 15. Dezember 2020
Erfahrungen und Austausch zur Access2Markets (A2M) der Europäischen Kommission, die die altbekannte Market Access Database ersetzt. Die A2M bietet Informationen zu Einfuhrabgaben, Ursprungsregeln, Handelsabkommen, Statistiken, Handelshemmnissen und vieles mehr. Sie ist eine hilfreiche Datenbank für den internationalen Handel.
Der Brexit naht und ein Abkommen ist noch nicht in Sicht. Erfahrungen und Austausch zu den Auswirkungen bei Lieferantenerklärungen.
Programm 2019 - Netzwerk Zoll@work
Das Freihandelsabkommen mit Japan (JEFTA)
Ende März fand in diesem Jahr das erste Treffen des Netzwerks Zoll@work beim internationalen Industriezulieferer Schaeffler Automotive Aftermarket GmbH & Co. KG in Langen statt.
In einem Impulsvortrag informierten sich die Netzwerkteilnehmer zum EU-Japan-Abkommen. Das Abkommen und weitere Themen wurden im Anschluss im gemeinsamen Networking erörtert.
Einen Kurzbericht des Netzwerktreffen finden Sie unter https://www.offenbach.ihk.de/N780/
Zollverfahren, Verfahrenserleichterungen und die Voraussetzungen hierfür
Zollverfahren, Verfahrenserleichterungen und die Voraussetzungen hierfür
Dienstag, 28. Mai 2019
Wenn Waren ein- oder ausgeführt werden müssen diese mit einem Zollverfahren gegenüber der Zollverwaltung angemeldet werden. Im Unionszollkodex (UZK), welcher seit Mai 2016 in Kraft ist, gibt es nur noch drei Zollverfahren. Bestimmte Zollverfahren bedürfen allerdings einer vorherigen Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt.
Am 28. Mai 2019 informierte Karoline Weber, Zoll- und Außenwirtschaftsberatung, über Zollverfahren, welche Verfahrenserleichterungen es gibt und welche Voraussetzungen Unternehmen für die Bewilligung erfüllen müssen.
Im Anschluss tauschten sich die Teilnehmer untereinander und mit dem Referenten aus.
Kurzbericht zum Netzwerktreffen unter www.offenbach.ihk.de/N807/
Brexit und die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Brexit und die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Mittwoch, 26. Juni 2019 von 14 bis 16 Uhr
Das Vereinigte Königreich verlässt am 29. März 2019 die Europäische Union. Derzeit wird ein "harter" ungeregelten Brexit befürchtet.
Karl Martin Fischer, Senior Manager, Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht, Germany Trade & Invest GmbH (GTAI), Bonn gibt einen Überblick zum aktuellen Stand und den voraussehbaren rechtlichen Auswirkungen des Brexits. Die GTAI ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing.
Kurzbericht zum Netzwerktreffen unter https://www.offenbach.ihk.de/N818/
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Dienstag, 1. Oktober 2019 von 9 bis 11 Uhr
Am 1. Oktober 2019 empfing Trützschler Nonwovens & Man-Made Fibers GmbH in Egelsbach die Teilnehmer des Netzwerks Zoll@work. Im Fokus stand die Ausstellung, Einholung und Prüfung der Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft.
Kurzbericht zum Netzwerktreffen unter www.offenbach.ihk.de/N853/
Incoterms© 2020 - Übersicht über die Änderungen
Incoterms© 2020 - Übersicht über die Änderungen
Donnerstag, 28. November 2019 von 14 bis 16 Uhr
Programm 2018 - Netzwerk Zoll@work
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft in der Praxis
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft in der Praxis
Mittwoch, 21. Februar 2018 - Kick-Off in der IHK Offenbach am Main

Im Februar 2018 startete das Netzwerk Zoll@work mit der Kick-Off-Veranstaltung in der IHK Offenbach am Main. Beim Frühstück tauschten sich 20 Teilnehmer zur Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft und weiteren Themen aus.
"Eine Zoll- und Außenwirtschaftsprüfung kann jeden treffen"
"Eine Zoll- und Außenwirtschaftsprüfung kann jeden treffen"
Dienstag, 26. Juni 2018 - Netzwerk Zoll@work zu Gast in Egelsbach
Am 26. Juni 2018 traf sich das Netzwerk Zoll@work beim mittelständischen Traditionsunternehmen delta pronatura Dr. Krauss und Dr. Beckmann KG in Egelsbach. Nach einem Rundgang durch die Produktion informierte Markus Wipfler von der Zollkanzlei Peterka über die Rechte und Pflichten eines Unternehmens, wenn sich die Zollbehörden zu einer Zoll- und Außenwirtschaftsprüfung ankündigen.
Im Anschluss diskutierten Teilnehmer und Referent über die Erfahrungen und Herausforderungen in der Praxis.
Einen Kurzbericht des Netzwerktreffen finden Sie unter www.offenbach.ihk.de/N669/
Die Güterlistenprüfung
Die Güterlistenprüfung
Mittwoch, 26. September 2018 - Netzwerk Zoll@work zu Gast in Rödermark
Im September 2018 war das Netzwerk Zoll@work zu Gast bei MKU-Chemie GmbH in Rödermark. Nach einer Unternehmenspräsentation informierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff von der Kanzlei Möllenhoff über die Durchführung der Güterlistenprüfung, die Nutzung des Umschlüsselungsverzeichnisses und die Umsetzung dieser Thematik im Unternehmen.
Einen Kurzbericht des Netzwerktreffen finden Sie unter www.offenbach.ihk.de/N714/
Verbote und Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr
Verbote und Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr
Dienstag, 27. November 2018 - Netzwerk Zoll@work zu Gast in Darmstadt
Ende November erhielt das Netzwerk Zoll@work einen Einblick in die Aufgaben der Zollverwaltung.
Eine wichtige Aufgabe der Zollverwaltung ist die Kontrolle der Einhaltung der Verbote und Beschränkungen (z. B. Artenschutz, Explosionsgefährliche Stoffe, Waffen, Umweltschutz, Lebensmittel, Marken- und Produktpiraterie, Produktsicherheit). Stefan Pranzas, Spezialisiert auf Verbote und Beschränkungen, gab einen Einblick in dieses wichtige Thema.
Einen Kurzbericht des Netzwerktreffen finden Sie unter www.offenbach.ihk.de/N733/
Unsere Dienstleistungen
Unsere Öffnungszeiten
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Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
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