Gruppenförderung

Für Messen und Ausstellungen in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der EU und EFTA (Schweiz mit Liechtenstein, Island und Norwegen) sieht die Messeförderung des Landes Hessen ausschließlich die Gruppenförderung vor. Die Zuwendung kann in unterschiedlicher Höhe gewährt werden und erreicht pro Unternehmen meist nicht die auch hier geltende Obergrenze von 2.000 Euro pro Aussteller.

Eine Gruppe ist dann vorhanden, wenn drei Firmen mit Sitz in Hessen, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind, zusammenkommen, um an einer bestimmten Veranstaltung teilzunehmen. Auch, wenn sich die Firmensitze in unterschiedlichen IHK-Bereichen befinden, übernimmt nur eine IHK die Abwicklung des Fördervorgangs für die ganze Gruppe. Existiert zunächst nur ein Interessent, ist es dessen Aufgabe, zwei oder mehr notwendige Mitaussteller zu benennen.

Wer kann eine Förderung erhalten bzw. wer ist Antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind hessische Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes, Ingenieurbüros und ähnliche freie Berufe förderberechtigt, die nicht mehr als 10 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz bis zu 75 Mio. Euro beträgt. Nur Handwerksbetriebe sind von der Beschäftigtengrenze ausgenommen.

Welche Messen sind förderfähig?

Messen, die in der Datenbank AUMA Fair Guide Worldwide (www.auma.de) verzeichnet sind. Bei der Teilnahme an einer deutschen Messe, muss diese mindestens mit "überregional" gelistet sein.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
  • Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport)
  • Rücktransport von Exponaten bis max. 2.500,00 Euro förderfähige Kosten
  • Versicherung für Stand und Exponate
  • Kosten für Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas am Stand
  • Obligatorischer Katalogeintrag
  • Dolmetscher
  • Fremdpersonal im Zusammenhang mit der Messebeteiligung, sofern von den beteiligten hessischen Firmen gemeinsam eingesetzt

Welche Ausgaben werden nicht gefördert?

  • Reise- und Hotelkosten
  • Umsatzsteuer, die nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar ist

Wie oft wird gefördert?

Ein Unternehmen hat die Möglichkeit für die selbe Messeteilnahme zwei Mal Förderung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der "Zuschussantrag für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen" muss vom Antragsteller mindestens vier Wochen vor Beginn eines Vorhabens bei der IHK eingereicht werden.

Bei der Teilnahme an deutschen Messen gilt, dass die Bewilligung vor Anmeldung zur Messe erfolgen muss.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Unternehmen reicht den "Zuschussantrag für die Beteiligung an einer Messen und Ausstellungen" mindestens vier Wochen vor Beginn eines Vorhabens an die für den Sitz des geförderten Unternehmens zuständigen IHK ein.

Alle weiteren Schritte regelt die IHK in Zusammenarbeit mit der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI). 

Nach dem Ende der Messe erhält die IHK vom ausstellenden Unternehmen über die förderfähigen Kosten die Originalrechnungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge und einen kurzen Sachbericht.

Die IHK erstellt einen Verwendungsnachweis und rechnet mit der HTAI ab. Nach einem gewissen Zeitraum erhält die IHK die Fördermittel auf ihrem Konto gutgeschrieben. Letzter Schritt ist, dass die IHK die Fördermittel an das Unternehmen weiterleitet und die Originaldokumente zurückgibt.  

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Unternehmen sollten die Förderung nicht in die Budgetplanung aufnehmen, sondern bei Bewilligung als einen außerordentlichen Zuschuss ansehen.

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