Menü ausblenden

Export

Als Exporteur im internationalen Warenverkehr müssen Sie sich mit einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, Formularen und Vorschriften beschäftigen.

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung bieten, um in der täglichen Praxis den richtigen Einstieg in diesen komplexen Bereich zu finden.

Export in Drittländer

Sie möchten Waren in ein Drittland ausführen? Wir geben Ihnen einen Einstieg in dieses komplexe Thema und informieren über die einzuhaltenden Bestimmungen.

» Export in Drittländer

Exportkontrolle

Der Handel mit anderen Ländern ist genehmigungsfrei. Doch keine Regel ohne Ausnahmen. Für manche Geschäfte braucht man eine Genehmigung - in seltenen Fällen sind sie sogar verboten. Wir bieten Ihnen einen Einstieg in dieses umfangreiche Thema

» Exportkontrolle

Zolltarife und Präferenzen

Für die Vertragsverhandlungen ist es erforderlich sich über die Einfuhrzölle im Drittland zu informieren und ob bei der Einfuhr ein Präferenzzollsatz gewährt wird. Wir geben Ihnen Hilfestellung bei der Ermittlung dieser Informationen.

» Zolltarife und Präferenzen

Lieferantenerklärung

Die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft ist eines der am häufigsten ausgestellten Handelsdokumente in der EU. Sie dient den Exporteuren als Nachweis des präferenziellen Ursprungs für die Beantragung/Ausstellung weiterer Präferenzpapiere bzw. Erklärungen.

» Lieferantenerklärung

Einfuhrbestimmungen im Ausland

Um die Waren im Empfangsland einführen zu können, benötigt der ausländische Käufer häufig unterschiedliche Dokumente von Ihnen. Neben Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen können auch Gesundheits- und Konformitätserklärungen benötigt werden.

» Einfuhrbestimmungen im Ausland

Internationales Vertragsrecht

Die Gestaltung internationaler Verträge ist ein wichtiger Baustein im Exportgeschäft. Wir geben Ihnen einen kleinen Einblick in die internationalen Handelsklauseln, UN-Kaufrecht und Zahlungsabsicherung.

» Internationales Vertragsrecht

Umsatzsteuer

Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union sind steuerfrei. Um dies jedoch dem Finanzamt belegen zu können, benötigen Sie die entsprechenden Ausfuhrnachweise. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Nachweise möglich sind haben wir Ihnen in einer Übersicht zusammengestellt.

» Umsatzsteuer

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0