Carnethilfe

Wie fülle ich ein Carnet aus?

Das Carnet A.T.A./C.P.D. ist ein Vordruck, welches im Original zu verwenden ist. Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK oder einschlägigen Formularverlagen.

Die stark umrahmten Felder im Carnet und in den Einlageblättern sind für Eintragungen der IHK und der Zollverwaltung vorgesehen - bitte hier nichts eintragen!

Carnets sind sorgfältig und vollständig auszufüllen. Handgeschriebene Carnets werden nicht akzeptiert! Bitte bedienen Sie sich der Ausfüllhilfen, die Sie unter weiterführende Links finden.

Feld A: vollständigen Namen und Anschrift des "Carnet-Inhabers" (Antragsteller)

Feld B: Name und Adresse desjenigen, der Carnet und Waren dem ausländischen Zoll vorführt. Für den Fall, dass die Person/das Unternehmen noch nicht bekannt ist, schreiben Sie bitte auf dem Carnet-Deckblatt "gemäß besonderer Vollmacht / as power of attorney" und händigen dem Reisenden bzw. dem Beauftragten eine entsprechende - mit vollständiger Anschrift versehene - Vollmacht aus.

Feld C: Hier ist die beabsichtigte Verwendung anzugeben, z. B. Messen und Ausstellungen (fairs and exhibitions), Warenmuster (commercial sample) oder Berufsausrüstung (professional equipment). Ist das ausgestellte Carnet für eine bestimmte Ausstellung oder Messe vorgesehen, empfiehlt es sich, die genaue Bezeichnung einzusetzen.

Felder D bis F: Diese Felder auf den gelben und weißen Einlageblättern bitte erst unmittelbar vor der Zollabfertigung ausfüllen. Hier, in den Einlageblättern, unterschreibt der "Reisende" mit Ort und Datumsangabe des Grenzübergangs zum Zeitpunkt der Zollabfertigung, am besten im Beisein eines Zollbeamten.

Rückseite-Allgemeine Liste: Die Warenbeschreibungen auf der Rückseite müssen auf allen Seiten identisch sein. Eine laufende Nummer muss für jeden Gegenstand, der zur jeweiligen Sendung gehört, vorgesehen werden. Dies bedeutet, dass am Ende die laufende Nummer identisch mit der Stückzahl sein muss. Besitzen die einzelnen Waren Seriennummern, so sind diese in der allgemeinen Liste zu vermerken. Es ist in vielen Fällen ratsam, unter der Warenbezeichnung eine Übersetzung in der Amtssprache der Einfuhrländer einzufügen, da die Zollbehörden eine solche verlangen können. Der Warenwert (Zeitwert - ohne Umsatzsteuer) ist in Euro anzugeben. Bitte den nicht benötigten Platz entwerten (Buchhalternase). Reicht die jeweilige Rückseite für die Warenliste nicht aus, sieht das Carnet-Abkommen Zusatzblätter (jeweils in der entsprechenden Farbe) vor. Am Schluss einer jeden Seite müssen die Spalten 3 (Stückzahl) und 5 (Wert) addiert und die Summe ggf. auf die nächste Seite übertragen werden. Sollen die Waren in Ländern verwendet werden, die einen Gewichts-Zolltarif haben (z. B. die Schweiz), so muss der Gewichtsangabe in Spalte 4 ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Antrag auf Ausstellung des Carnet A.T.A.: Der Antrag ist entsprechend dem vorgedruckten Text auszufüllen und zu unterschreiben.

Rechtsverbindliche Unterschrift: Für die Ausstellung des Carnets unterschreibt der Antragsteller rechtsverbindlich, ggf. mit dem Firmenstempel, den "Antrag auf Ausstellung eines Carnets A.T.A." und das grüne Carnet-Deckblatt im Feld unten rechts "Unterschrift des Inhabers".

Carnet-Ausfüllservice (auf Anfrage)

Sie haben keine Zeit, sich um den "Papierkrieg" zu kümmern? Wir füllen für Sie Carnets zeitnah, kostengünstig und zuverlässig aus. Bitte schicken Sie uns das Formular "Angebot Carnet-Ausfüllservice" ausgefüllt zurück.

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