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Mündliche Zollanmeldung

Wegfall der mündlichen Zollanmeldung würde die Wirtschaft außergewöhnlich belasten

Neue Bürokratielasten aus der Generaldirektion Zoll in Brüssel drohen über die Betriebe in der EU hereinzubrechen. Der Wegfall der mündlichen Ausfuhrzollanmeldung bei Sendungen bis zu 1.000 Euro Wert - eine Folge der Durchführungsbestimmungen des neuen Modernisierten Zollkodex (MZK) der EU - würde Kosten von 100 Millionen Euro pro Jahr verursachen.

Einige Mitgliedstaaten gestehen ihren Exporteuren Vereinfachungen für Kleinausfuhren auf nationaler Basis zu. So auch Deutschland. Der alte Zollkodex der EU (seit 1992) stand dieser Erleichterung nicht entgegen. Eine solche Vereinfachung wäre nach den Plänen für die Durchführungsbestimmungen zum neuen Modernisierten Zollkodex der EU (Artikel 522-4-02) nun nicht mehr erlaubt. Diese kostenintensive bürokratische Härte würde besonders die exportorientierten, kleinen und mittelständischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb schwächen.

Sollte die Vereinfachung wegfallen, kleine Warensendungen bis zum Wert von 1.000 Euro bei Ausfuhr und Einfuhr dem Zollamt mündlich anzumelden, kämen auf die Unternehmen in Deutschland Mehrkosten von ungefähr 100 Millionen Euro pro Jahr zu. Diesen erschreckenden Betrag hat eine Umfrage der deutschen Industrie- und Handelskammern bei ihren Mitgliedern zu Tage gebracht. An der Umfrage, technisch betreut durch die IHK Stuttgart, nahmen fast 6.000 Firmen teil. 87 % der Umfrageteilnehmer bezeichneten sich selbst als im negativen Sinn betroffen.

Jährlich werden weit über 60 Millionen Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen bei der deutschen Zollverwaltung abgegeben. Gleichzeitig wird die Zahl der mündlichen Anmeldungen auf neun Millionen geschätzt. Den durchschnittlichen Preis für eine Zollanmeldung geben die Unternehmen mit ca. 11 Euro an, so dass die Mehrkosten für die Wegnahme der heute geltenden Erleichterung einen wirtschaftlichen Schaden von 100 Millionen Euro pro Jahr mit sich bringt, der einfach dadurch entstehen würde, dass eine sinnvolle Regel für Kleinsendungen im neuen, modernisierten Zollkodex der EU (MZK) nicht fortgeführt wird bzw. schlicht vergessen wurde.

Der Ernstfall bricht nach dem Fahrplan des MZK voraussichtlich im Jahr 2013 über uns herein. Bis dahin muss die gewerbliche Wirtschaft genug Druck auf Berlin und Brüssel ausgeübt haben, damit die vereinfachte Zollanmeldung für Kleinsendungen auf jeden Fall erhalten bleibt.

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Brigitte Appiah

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