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Flüchtlinge in Praktika
Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis
- Keine Einschränkungen bei Einstiegsqualifizierungen (EQ).
- Bei EQ müssen Betriebe die Förderung vor Beginn bei der Agentur für Arbeit beantragen / kein Mindestlohn.
- Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Beantragung bei der Agentur für Arbeit / kein Mindestlohn.
- Keine Einschränkungen bei Praktika zur Berufsorientierung - bis zu drei Monate kein Mindestlohn.
- Achtung bei sonstigen Praktika oder Praktika länger als drei Monate: Mindestlohn für Praktikanten » Informationen zum Mindestlohn für Praktikanten.
Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung und Geduldete
- EQ ist möglich. Genehmigung der Ausländerbehörde ist erforderlich / kein Mindestlohn.
- Bei EQ müssen Betriebe die Förderung vor Beginn bei der Agentur für Arbeit beantragen / kein Mindestlohn.
- Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Beantragung bei der Agentur für Arbeit / kein Mindestlohn.
- Für Praktika zur Berufsorientierung ist die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Bis zu drei Monate ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit - kein Mindestlohn
- Achtung bei sonstigen Praktika oder Praktika länger als drei Monate: » Informationen zum Mindestlohn für Praktikanten.
Quelle: Potentiale Nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen. Information für Arbeitgeber. Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, 2015.
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Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
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