Familienbetrieb

Der Wunsch oder die Idealvorstellung, dass  Sohn oder Tochter den Betrieb übernehmen, geht mittlerweile nur noch für knapp die Hälfte aller Unternehmer in Erfüllung. Denn viele Unternehmerkinder können oder möchten den elterlichen Betrieb nicht übernehmen.

Die familieninterne Übertragung zählt zu den schwierigsten Übergabeformen überhaupt, da hierbei in vielen Fällen die rationale Überlegung durch die emotionale Komponente überlagert wird. Nicht jedes Kind ist eine Unternehmerpersönlichkeit oder möchte eine werden.

Der langfristige Erhalt des Unternehmens sollte bei der Auswahl des Nachfolgers immer im Vordergrund stehen und nicht die Familientradition. Deshalb empfiehlt es sich, auch die persönliche und fachliche Qualifikation von Sohn oder Tochter so objektiv wie möglich zu bewerten.

Wie man sieht, gibt es auch bei einer familieninternen Nachfolge einiges zu klären. Im Regelfall besteht neben dem üblichen Beratungsbedarf zur Finanzierung auch besonderer Klärungsbedarf zu rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten. Als Beispiel können hier die rechtlichen und steuerrechtlichen Folgen einer Schenkung bzw. vorweggenommen Erbfolge aufgeführt werden. Hinzu kommen die persönlichen Auswirkungen auf beide Handelnden bei einer Übergabe.

Der Beratungsbedarf ist vielfältig und kann häufig nicht durch einen Berater abgedeckt werden. Für Fragen zur Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

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