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Coronavirus - Welche Geschäfte dürfen öffnen?

Nach einer Zeit der Lockerungen werden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aktuell verschärft. Viele Unternehmen brauchen wieder Durchhaltevermögen, müssen Hygienemaßnahmen umsetzen oder sind geschlossen zu halten. Informationen zu den aktuellen Vorgaben und dazu, wie sie ausgelegt werden, finden Sie hier.
Bund und Länder verlängern Lockdown
Stand der Informationen: 11. Januar 2021
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben die Lockdown-Beschlüsse verlängert und teilweise verschärft. Die Beschlüsse wurden nun vom Land Hessen in einer neuen Verordnung umgesetzt, die am 11. Januar in Kraft getreten ist. Die Auslegungshinweise erläutern anhand von Beispielen die aktuellen Regelungen.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Website des Landes Hessen.
Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre in Stadt und Kreis Offenbach
Stadt und Kreis Offenbach heben zum Mittwoch, den 6. Januar, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auf. Das ist möglich, da die aktuelle 7-Tage-Inzidenz wieder unter die Marke von 200 gefallen ist.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Themenseite der Stadt Offenbach am Main sowie auf der Internetseite des Kreises Offenbach.
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Hygieneregeln und Infektionsschutz für Unternehmen und Geschäfte
Welche Regeln und Schutzmaßnahmen müssen Sie für Ihr Geschäft oder Ihr Unternehmen berücksichtigen? Was ist bei der Maskenpflicht zu beachten? Unsere Seite zum Thema Infektionsschutz hilft Ihnen! Dort bieten wir Ihnen auch Vorlagen für Hygieneregeln an. Sie können sie ausdrucken, in Ihrem Geschäft aufhängen oder an Ihre Kunden verteilen.
Zum Thema: Hygieneregeln und Infektionsschutz für Unternehmen und Geschäfte
Was ist aktuell erlaubt, was nicht?
Die Auslegungshinweise der hessischen Landesregierung geben einen Überblick über häufige Nachfragen zur Corona-Verordnung. Die Vorgaben im Detail: