Bundesvertriebenengesetz

Wer einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Rumänien, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung bzw. Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.

Die Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse gelten für anerkannte Spätaussiedler.

Weder die deutsche Volkszugehörigkeit noch die deutsche Staatsangehörigkeit können eine Anerkennung als Spätaussiedler ersetzen.

Verfahren
  1. Antrag ausfüllen
  2. Lebenslauf (möglichst in tabellarischer) Form erstellen und dem Antrag beifügen
  3. Fotokopie des Vertriebenen und Flüchtlingsausweises / Personalausweises beifügen
  4. Beglaubigte Fotokopie des ausländischen Prüfungszeugnisses bzw. Diploms mit Angabe der vermittelten Fächer (Inhalte) beifügen
  5. Beglaubigte Übersetzung des ausländischen Prüfungszeugnisses bzw. Diploms beifügen
  6. Versenden an IHK Offenbach, Ausbildungsberatung, Frankfurter Straße 90, 63067 Offenbach am Main

Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Prüfung

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