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Verpackungsgesetz bringt neue Registrierungsplicht

Bislang waren zahlreiche Unternehmen von der Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz ausgenommen, insbesondere der stationäre Einzelhandel, auch Blumenläden, die Gastronomie, Apotheken oder das Lebensmittelhandwerk, wie zum Beispiel Bäckereien oder Metzgereien. Wer sogenannte Serviceverpackungen, die mehr oder weniger im Beisein des Kunden mit Ware befüllt werden, in Verkehr bringt, muss aktuell nur darauf achten, dass die eingekauften Verpackungen bereits bei einem Dualen System lizensiert sind. Eine Registrierungspflicht gibt es für sie noch nicht. Diese kommt nun Anfang Juli.
„Die Eindämmung von Verpackungsmüll ist ein wichtiges Ziel. Die kostenlose Registrierung ist aber leider ein relativ bürokratischer Akt. Der Infoflyer der Hessischen Industrie und Handelskammern ist eine sehr gelungene Anleitung, wie Firmen ihrer neuen Pflicht nachkommen können. Deshalb haben wir kein eigenes Material erstellt, sondern weisen als Stadt ebenfalls auf diesen Flyer hin”, sagt Offenbachs Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke.
„Da das Register öffentlich einsehbar ist, kann ab diesem Stichtag schnell kontrolliert werden, wer dort verzeichnet ist und wer nicht. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen ihrer Verpflichtung nachkommen”, sagt Peter Sülzen von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach am Main. „Für diejenigen, die bis dahin nicht registriert sind, befürchten wir eine Flut an teuren Abmahnungen. Um dieses zu verhindern, bieten wir jedem betroffenen Unternehmen unsere Unterstützung an.”
Weitere Informationen sowie einen Info-Flyer mit einer Kurzanleitung zur Registrierung finden Betroffene auf der Internetseite der IHK Offenbach am Main unter: www.offenbach.ihk.de/P1647/
Ansprechpartner ist Peter Sülzen, Telefon: 069 8207-244
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