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Umfassende EU-Sanktionen gegen Belarus


Exportverbot für Überwachungstechnologie sowie Beschränkungen im Handel mit Kaliumchlorid, Erdöl- und Tabakprodukten.

Die Europäische Union hat umfassende Wirtschaftssanktionen gegen Belarus in Kraft gesetzt. Eine Maßnahme auf die erzwungene Landung eines Ryanair-Flugzeuges und Menschenrechtsverletzungen.

Die neuen gezielten Wirtschaftssanktionen beinhalten das Verbot, direkt oder indirekt Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Überwachung oder das Abhören des Internets und der Telefonkommunikation bestimmt sind, sowie Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. Der Handel mit Erdölprodukten, Kaliumchlorid ("Pottasche") und Waren, die für die Produktion oder Herstellung von Tabakprodukten verwendet werden, ist eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Zugang zu den EU-Kapitalmärkten eingeschränkt und die Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen und Agenturen ist verboten. Schließlich wird die Europäische Investitionsbank alle Auszahlungen oder Zahlungen im Rahmen bestehender Vereinbarungen in Bezug auf Projekte im öffentlichen Sektor sowie alle bestehenden Dienstleistungsverträge über technische Hilfe einstellen. Die Mitgliedstaaten werden außerdem verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Engagement der multilateralen Entwicklungsbanken, deren Mitglied sie sind, in Belarus zu begrenzen.

Mit dem Beschluss werden die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. Mai 2021 vollständig umgesetzt, in denen die Staats- und Regierungschefs der EU den Rat aufforderten, belarussischen Fluggesellschaften das Überfliegen des EU-Luftraums zu untersagen und den von solchen Fluggesellschaften durchgeführten Flügen den Zugang zu EU-Flughäfen zu verwehren sowie die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich zusätzlicher Listen von Personen und Einrichtungen auf der Grundlage des einschlägigen Sanktionsrahmens, zu erlassen und weitere gezielte Wirtschaftssanktionen zu verhängen. Alle diese Maßnahmen wurden inzwischen umgesetzt.

Seit Oktober 2020 hat die EU schrittweise restriktive Maßnahmen gegen Belarus verhängt. Insgesamt 166 Personen und 15 Einrichtungen unterliegen derzeit restriktiven Maßnahmen, die ein Einfrieren von Vermögenswerten sowohl für natürliche als auch für juristische Personen sowie ein Reiseverbot für natürliche Personen umfassen.

Zum Beschluss des Rates

Verordnung (EU) 2021/1030 des Rates vom 24. Juni 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

Beschluss (GASP) 2021/1031 des Rates vom 24. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus

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