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Start der Bescheinigungsstelle für die Steuerliche Forschungsförderung

Forschende Unternehmen können sich Ihre Forschungsarbeit im ersten Schritt von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage zertifizieren lassen. Im zweiten Schritt können sie die Forschungszulage mit der ausgestellten Bescheinigung beim Finanzamt beantragen.
Förderfähig sind die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, soweit sie mit Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten (FuE) in begünstigten FuE-Vorhaben betraut sind, sowie bestimmte Ausgaben des Unternehmens für die Zukunftssicherung dieser Mitarbeiter. Bei der Auftragsforschung werden pauschal 60 Prozent des an den Auftragnehmer geleisteten Entgeltes als förderfähiger Aufwand behandelt.
Weitere Informationen zur Forschungszulage so wie die Antragsformulare finden Sie unter: www.bescheinigung-forschungszulage.de
Informationen zu Fördermitteln und Finanzierungsmöglichkeiten