Sonderprogramm Gaststätten: Neuer Förderaufruf


Der erste Förderaufruf 2023 im Programm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum läuft bis 22. März 2023. Anträge sind ab jetzt über die WIBank möglich.

Für Gaststätten im ländlichen Raum oder in Ortsteilen unter 3.000 Einwohnern können wieder Fördergelder für Investitionen ab 15.000 Euro beantragt werden. Für Stadt und Kreis Offenbach sind Anträge möglich aus:

  • Dreieich – Buchschlag
  • Heusenstamm – Rembrücken
  • Neu-Isenburg – Zeppelinheim
  • Rödermark - Bulau
  • Rödermark - Messenhausen
  • Rödermark - Waldacker

Die Förderquote liegt bei 45 Prozent. Möglich sind beispielsweise eine Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse, die Modernisierung der Küche oder die Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie bei der WIbank.

Unsere Dienstleistungen

Unsere Öffnungszeiten

Mo-Do 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

Adresse

Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main