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Sonderprogramm Gaststätten: Neuer Förderaufruf

Für Gaststätten im ländlichen Raum oder in Ortsteilen unter 3.000 Einwohnern können wieder Fördergelder für Investitionen ab 15.000 Euro beantragt werden. Für Stadt und Kreis Offenbach sind Anträge möglich aus:
- Dreieich – Buchschlag
- Heusenstamm – Rembrücken
- Neu-Isenburg – Zeppelinheim
- Rödermark - Bulau
- Rödermark - Messenhausen
- Rödermark - Waldacker
Die Förderquote liegt bei 45 Prozent. Möglich sind beispielsweise eine Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse, die Modernisierung der Küche oder die Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro.