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7. Sanktionspaket in Kraft

Die EU hat in den Amtsblättern L 193 und L 194 vom 21.7.2022 neue Sanktionsmaßnahmen erlassen, mit denen bestehende Wirtschaftssanktionen gegen Russland verschärft, ihre Umsetzung optimiert und ihre Wirksamkeit verstärkt werden sollen.
Mit dem Paket werden
- ein neues Verbot, Gold mit Ursprung in Russland zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, eingeführt; dies betrifft auch Schmuckwaren;
- Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck verstärkt;
- das bestehende Zugangsverbot zu Häfen auf Schleusen ausgeweitet;
- bestehende Maßnahmen klargestellt, beispielsweise im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, des Luftverkehrs und der Justiz;
- Sanktionen gegen weitere 54 Personen und 10 Organisationen verhängt, darunter der Bürgermeister von Moskau und die Sberbank.
Eine Übersicht der seit Februar 2022 erlassenen Sanktionen erhalten Sie unter ☝ Ukraine-Krieg: Informationen für die Wirtschaft