- Startseite
- Aktuelles aus der IHK
- Neuer Förderaufruf für das Sonderprogramm Gaststätten
Neuer Förderaufruf für das Sonderprogramm Gaststätten

Die Förderquote liegt bei 45 Prozent. Möglich sind beispielsweise eine Gastraumrenovierung, der frische Anstrich einer Außenfassade, der Bau einer neuen Außenterrasse, die Modernisierung der Küche oder die Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro.
Die Anträge müssen bei der WIBank spätestens bis zum 11. Mai eingereicht werden. Ein weiterer Förderaufruf folgt im August. Rund zehn Millionen Euro stehen insgesamt im Gaststätten-Sonderprogramm des hessischen Umweltministeriums zur Verfügung.
Für Stadt und Kreis Offenbach sind Anträge möglich aus:
- Dreieich – Buchschlag
- Heusenstamm – Rembrücken
- Neu-Isenburg – Zeppelinheim
- Rödermark - Bulau
- Rödermark - Messenhausen
- Rödermark - Waldacker
Weitere Informationen und das Antragsportal finden Sie auf der Seite der WIBank: Zur Website