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Neue ZIM-Förderrichtlinie veröffentlicht - bessere Förderkonditionen für junge Unternehmen

ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Die Fördermöglichkeiten gehen von Einzelförderungen, über Kooperationsförderungen bis hin zur Förderung von Innovationsnetzwerken. Ein paar Zahlen und Fakten:
- Etwa 75 % der geförderten Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte
- Die Erstförderquote beim ZIM-Programm liegt bei 42 %
- Junge Unternehmen (< 10 Jahre) machen einen Anteil von ca. 28 % aus.
Die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Richtlinie sind:
- Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen auf 45 % bei Einzelprojekten (EP) und 50 % bei Kooperationsprojekten (KP).
- Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener Unternehmen oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter).
- Bessere Leistungen zur Markteinführung - dazu zählen Leistungen wie Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung.
- Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen auf 45 % bei EP und auf 55 % bei KP.
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten (EP: Erhöhung von 380.000 € auf 550.000 €, KP: Erhöhung von 380.000 € auf 450.000 € pro Unternehmen.) Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 € auf 2.300.000 €.
- Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 € auf 420.000 €.
Durch die neue Rechtsgrundlage können nun auch Förderanträge, die bis zum 31.12.2019 gestellt wurden, von den alten Projektträgern final bewilligt oder abgelehnt werden. Die neuen ZIM-Projekträger wurden bereits ausgeschrieben und werden derzeit ausgewählt. Dieser Prozess soll gegen Ende März 2020 abgeschlossen sein, sodass dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen möglich sein wird. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.
Zur Förderrichtlinie auf der Website des ZIM-Förderprogramms
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