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Neue Corona-Regeln ab 2. April

Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht ab dem Wochenende nur noch sogenannte "Basisschutzmaßnahmen", das Land Hessen hat vor diesem Hintergrund Anpassungen beschlossen. Die aktuell bestehenden Beschränkungen laufen größtenteils aus. Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung gilt in Hessen ab dem 2. April:
Maskenpflicht:
- in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),
- in Alten- und Pflegeheimen,
- bei Pflege- und Rettungsdiensten,
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
- in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Testpflichten:
- für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
- Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
- Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
- In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet.
- Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen. Die neue Verordnung tritt am 2. April 2022 (Samstag) in Kraft und gilt bis zum 29. April 2022.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Landes Hessen: Zur Meldung