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Neue Genehmigungspflicht für internationale Transporte über 2,5 t

Ab dem 21. Mai 2022 treten Neuregelungen zu den Markt- und Berufszugangsverordnungen für Fahrzeuge über 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft. Demnach benötigen Unternehmen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr sowie Kabotageverkehr mit Fahrzeugen bereits über 2,5 Tonnen und nicht wie bisher über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die sogenannte Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz). Für den nationalen Güterverkehr liegt die Grenze nach wie vor bei 3,49 t. Der Antragsweg für international tätige KEP-Dienstleister ist der gleiche wie der beim Güterkraftverkehr ab 3,5 t. Das bedeutet, Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Nachweis der fachlichen Eignung, Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Personen, die nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 (dem Zeitpunkt zu dem die neuen Richtlinien beschlossen wurden) ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben, sind von der vorgeschriebenen IHK-Fachkundeprüfung befreit.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat für diesen Personenkreis einen Anforderungskatalog zusammengestellt, den man auf der RP-Website nachlesen kann:
rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/stra%C3%9Fenverkehr/g%C3%BCterkraftverkehr
KEP-Dienstleister in Stadt und Kreis Offenbach, die internationalen Güterverkehr betreiben, können sich gerne an die IHK Offenbach wenden, um sich zu den geänderten Zugangsvoraussetzungen beraten zu lassen. Bernd Eckmann steht Ihnen für das Thema zur Verfügung. Da die Voraussetzungen jetzt prinzipiell die gleichen sind wie ab 3,5 t können Sie die Details auch gleich auf unserer Website nachlesen:
Die Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit fallen allerdings bei Fahrzeugen ab 2,5 t bis 3,5 t geringer aus: 1.800 € für das erste Fahrzeug, 900 € für jedes weitere Fahrzeug.