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Hessen verschärft Quarantäneregeln


(Offenbach, 5. März 2020) 14-tägige Quarantäne bei Einreise aus Virusvariantengebiete

Die Virusmutationen breiten sich auch in Deutschland und Hessen weiter aus. Um die Ausbreitung zu verhindern, wurde die Quarantänepflicht für Einreisende aus Virusvariantengebiete auf 14 Tage verlängert.

Grundsätzlich müssen Einreisende ihre Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt über die digitale Einreiseanmeldung anzeigen. Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen zudem schon im Vorfeld über ein negatives Testergebnis verfügen. Die Testabnahme darf maximal 48 Stunden vor Einreise vorgenommen sein. Weiterhin müssen sich Einreisende aus Virusvariantengebiete unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ein "Freitesten" nach fünf Tagen ist in diesen Fällen nicht möglich.

Für Unternehmen im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr gilt zudem ein Beförderungverbot. Bedeutet, dass diese Unternehmen grundsätzlich keine Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland befördern dürfen. Ausnahmen bestehen im Einzelfall.

Für Personen, die selbst (also ohne Beförderungsunternehmen) aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland einreisen wollen, gelten entsprechende Einreisebeschränkungen. Ihnen ist die Einreise nach Deutschland grundsätzlich untersagt. Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen sind in wenigen Einzelfällen möglich. Sie müssen aber entsprechend begründet und glaubhaft gemacht werden.

Treten innerhalb von 14 Tagen nach Einreise typische Sympome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust auf, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Reisen in Corona-Zeiten unter Auslandsinformationen.

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