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Finanzanlagenvermittler - Prüfberichte fällig

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater in Hessen müssen bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Kalenderjahr 2018 einreichen. Fristende ist der 31. Dezember 2019.
Anforderungen an die Prüfungsberichte und die Vorlage der Negativerklärung finden Sie bei uns auf der Website unter https://www.offenbach.ihk.de/P3565/.