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Corona-Prämien jetzt steuerfrei

Unternehmen können ihren Beschäftigten für ihren Einsatz in der Coronavirus-Pandemie Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.
Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.