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Bund und Länder beschließen Lockdown-Verlängerung


Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in der Beratung am 19. Januar 2021 folgende die Wirtschaft betreffende Beschlüsse gefasst:

  • Lockdown verlängert: Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen, sie sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Eine Arbeitsgruppe wird beauftragt, ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten.
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Es wird dringend darum gebeten, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird die Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
  • Zur Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird.
  • Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Homeoffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.
  • In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier. Dieser wurde von der Hessischen Landesregierung in einer Verordnung umgesetzt. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf hessen.de.

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag äußert sich zu den am 19. Januar gefassten Beschlüssen: Enttäuschung bei Hessens Wirtschaft – HIHK sieht Kipppunkt erreicht

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