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Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung

Anhang I der Dual-Use-Verordnung soll aktualisiert werden. Eine Vorab-Fassung hat die EU-Kommission am 21. Oktober 2022 veröffentlicht. Sie soll voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft treten.
Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen.
Die noch nicht rechtskräftigte Delegierte Verordnung können Sie in den Kommissionsdokumenten einsehen.
Hilfestellung bietet Ihnen auch der erste Entwurf zum unverbindlichen Überblick.