9. Sanktionspaket in Kraft


EU verabschiedet weiteres Sanktionspaket

9. Sanktionspaket

Am 16. Dezember hat die EU das nun mittlerweile 9. Sanktionspaket verabschiedet., welches eine Reihe von Maßnahmen umfasst.

Das neue Sanktionspaket umfasst ein Investitionsverbot in den russischen Bergbau- und Energiesektor. Weiterhin führt die EU neue Ausfuhrkontrollen und -beschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien ein, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Darüber hinaus weitet die EU das Ausfuhrverbot für die Luftfahrt und die mit der Raumfahrtindustrie zusammenhängende Güter und Technologien auf Flugzeugtriebwerke und deren Teile aus. Dieses Verbot gilt sowohl für bemannte als auch für unbemannte Luftfahrzeuge. Damit ist nun auch die Direktausfuhr von Motoren für Drohnen nach Russland und Drittländer, die Drohnen nach Russland liefern könnten, verboten.

Fast 200 Personen und Organisationen werden auf die Sanktionsliste gesetzt und die Erbringung von Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Produktprüfung und technische Überwachung für die Russische Föderation wird verboten.

Weiterhin werden die Vermögenswerte zweier weiterer Banken eingefroren und für vier Medien sollen die Rundfunklizenzen entzogen werden.

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