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9. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU-Kommission hat ein neuntes Sanktionspaket vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um:
- Erweiterung der Sanktionsliste um fast 200 Personen und Einrichtungen: u.a. die russischen Streitkräfte sowie einzelne Offiziere und Unternehmen der Verteidigungsindustrie, Mitglieder der Staatsduma (Unterhaus) und des Föderationsrates (Oberhaus), Minister, Gouverneure sowie politische Parteien.
- Sanktionen gegen drei weitere russische Banken. Dazu gehört auch ein vollständiges Transaktionsverbot für die russische Bank für regionale Entwicklung.
- Neue Ausfuhrkontrollen und –beschränkungen, insbesondere für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (chemische Grundstoffe, Nervengifte sowie Elektronikbauteile und IT-Komponenten).
- Ausfuhrverbot von Drohnen und unbemannte Luftfahrzeugen. Dies betrifft die Direktausfuhr von Drohnenmotoren nach Russland, ebenso wie die Ausfuhr in Drittländer wie den Iran, der Drohnen nach Russland liefern könnte.
- Entzug der Sendeerlaubnis für vier weitere Medienkanäle.
- Weitere wirtschaftliche Maßnahmen gegen den russischen Energie- und Bergbausektor, einschließlich eines Verbots neuer Investitionen in den Bergbau in Russland.
Dieses neunte Sanktionspaket ergänzt das vollständige Einfuhrverbot der EU für russisches Öl auf dem Seeweg, das diese Woche in Kraft getreten ist, sowie die von den G7 vereinbarte weltweite Ölpreisgrenze.
Das 9. Sanktionspaket muss noch von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen werden. Dies könnte schon in der kommenden Woche geschehen.
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