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Rechtsgrundlagen der IHK

Die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Offenbach am Main und umfasst als Bezirk die Stadt Offenbach am Main und den Kreis Offenbach.

Neben den gesetzlichen Vorschriften des Bundes (IHK-Gesetz) und des Landes (insbesondere das Hessische Ausführungsgesetz zum IHK-Gesetz) bildet das Satzungsrecht die Grundlage der Arbeit der IHK Offenbach am Main. Im IHK-Gesetz ist dabei geregelt, dass der ausschließlichen Beschlussfassung durch die IHK-Vollversammlung die Satzung, die Wahlordnung, die Beitragsordnung und auch die Gebührenordnung unterliegen. Das IHK-Gesetz regelt weiter, dass diese Beschlüsse der Vollversammlung der Genehmigung des Landes bedürfen, das die Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern hat.

Fragen Sie Ihre IHK

Dr. Martin Gegenwart
Justiziar, Geschäftsführer
Recht und Steuern
Tel.
+49 69 8207-221

Fax
+49 69 8207-229

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