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Verkehrspolitik und Verkehrsplanung

Funktionierende Verkehrswege auf den Straßen, in der Luft, auf dem Wasser und auf der Schiene sind von zentraler Bedeutung für das Wachstum und die Entwicklung der Wirtschaft an einem Standort. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben gemäß §1 Abs.1 IHKG die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken. Zentrales Ziel ist hierbei die Optimierung der Standortbedingungen im Kammerbezirk. Wegen der Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für die Wirtschaft setzen sich die IHKs in Wahrnehmung der Interessen der Unternehmen für einen bedarfsgerechten Ausbau sowie den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur ein. Dabei geht es nicht nur um die Infrastruktur innerhalb des jeweiligen IHK-Bezirks, sondern auch um deren Einbindung in großräumige Verkehrsnetze. Zur Durchsetzung dieser Interessen arbeiten die IHKs auf Landes- und Bundesebene sowie europaweit eng zusammen (Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs, Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK, Eurochambres).

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