Menü ausblenden

Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern

Seit September 2006 gelten neue Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr. Mit der Einführung des Digitalen Tachografen hat der EU-Gesetzgeber auch die Vorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten geändert. Der deutsche Gesetzgeber hat durch Änderung des Arbeitszeitgesetzes die Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.

Die neue Verordnung gewährt den Fahrern alle zwei Wochen eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden und eine längere tägliche Mindestruhezeit von 9 Stunden (derzeit 8 Stunden). Bezüglich der Lenkzeit einigten sich die Institutionen auf die Verringerung der maximal zulässigen Lenkzeit von derzeit 74 auf zukünftig 56 Wochenstunden. Mehrere Mitgliedsstaaten müssen ihre geltenden Rechtsvorschriften nun überarbeiten. Die neuen Regelungen ergänzen die bereits am 23. März 2005 in Kraft getretenen und u.a. in Deutschland bisher nicht umgesetzten Bestimmungen zur Arbeitszeit im Kraftverkehr, die die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten zusätzlich auf 48 Stunden beschränken. Vorgesehen ist außerdem, dass die Arbeitgeber in gemeinsamer Verantwortung mit den Spediteuren und nicht mehr wie bisher die Arbeitnehmer für Verstöße gegen die Ruhezeitenregelungen zur Verantwortung gezogen werden. Zukünftig kann ein Mitgliedsstaat zudem in einem anderen Mitgliedsstaat begangene Verstöße verfolgen und sanktionieren.


In dem Gesetzespaket werden die Maßnahmen zu den Lenk- und Ruhezeiten durch die Vorschriften der neuen Richtlinie ergänzt, u.a. ist eine Verstärkung der straßenseitigen Kontrollen vorgesehen. Die Zahl der kontrollierten Arbeitstage von Berufskraftfahrern soll schrittweise von mindestens 1 Prozent auf 3 Prozent der Arbeitstage angehoben, die Zahl der von den Mitgliedsstaaten gemeinsam durchgeführten Kontrollen verdreifacht werden. Zu diesem Zweck ist ein elektronisches System für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten vorgesehen, das eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Kontrollbehörden ermöglichen soll.

Tiefergehende Informationen zum digitalen Kontrollgerät, den Lenk- und Ruhezeiten stellt die IHK Region Stuttgart bereit.

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0