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Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen der „Sprinter-Klasse"

Seit dem 01.05.2006 muss im gewerblichen Gütertransport bei neuen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ein digitales Kontrollgerät eingebaut werden.

Aber auch bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 Tonnen („Sprinter-Klasse“) müssen die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufgezeichnet werden. 

Alle Fahrer dieser Fahrzeuge müssen die gleichen Lenk- und Ruhezeiten einhalten, wie Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t. Sie haben für jeden einzelnen Tag, an dem Sie diese Fahrzeuge lenken, folgende Aufzeichnungen vorzunehmen (gilt auch für selbst fahrende Unternehmer):

Vor Beginn der Fahrt:
Vor- und Zuname, amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, Datum, Anfangskilometerstand und Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsschicht.


Während der Fahrt:
Jeweils Beginn und Ende der Lenkzeiten, sonstigen Arbeitszeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Pausen bzw. Ruhezeiten. 


Am Ende der Fahrt:
Wiederum diesen Zeitpunkt, den End-Kilometerstand und die Kilometerdifferenz der gesamten Fahrstrecke.


Diese Aufzeichnungen sind jeweils unverzüglich vorzunehmen und vom Fahrer für jeden Tag der laufenden Woche und für den letzten Tag der Vorwoche, an dem er ein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug gelenkt hat, mitzuführen und auf Verlangen der Polizei, BAG und dem Gewerbeaufsichtsamt vorzulegen.

Nach Ablauf der Mitführungsverpflichtung sind die Aufzeichnungen umgehend dem Arbeitgeber auszuhändigen und dieser hat sie ein Jahr aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Aufzeichnungen wöchentlich zu prüfen und bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für deren Abstellung zu sorgen.

Für die Aufzeichnungen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es wird aber in der Verordnung selbst ein Muster empfohlen, das verwendet werden kann. Ebenso kann die Aufzeichnungspflicht dadurch erfüllt werden, dass im Fahrzeug ein Kontrollgerät eingebaut wird. Sofern im Fahrzeug ein Kontrollgerät eingebaut ist, ist dies während der gesamten Schicht zwingend zu betreiben.

Tiefergehende Informationen zum digitalen Kontrollgerät, den Lenk- und Ruhezeiten stellt die IHK Region Stuttgart bereit.

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

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