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Erlaubnisse und Genehmigungen

Zahlreiche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von Gütern und Personen unterliegen bestimmten Erlaubnispflichten. Letztendlich geht es bei allen diesen Erlaubnissen und Genehmigungen darum, dass die betreffenden Personen ihre jeweilige Sachkunde nachweisen müssen.

Erlaubnis für den gewerblichen Personenverkehr (Taxen oder Mietwagen) oder den gewerblichen Güterkraftverkehr

Jeder Unternehmer, der gewerblichen Personenverkehr oder gewerblichen Güterkraftverkehr auf der Straße betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis oder eine Genehmigung. Voraussetzung für deren Erteilung ist unter anderem, dass er die nach Personenbeförderungsgesetz (PersBefG) oder Güterkraftverkehrsgesetz (GkVG) mit ihren zuständigen Verordnungen erforderliche Sachkunde besitzt.
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Ihr Ansprechpartner: Bernd Eckmann

Berufskraftfahrerqualifikation bei Gütertransport von mehr als 3,5 Tonnen oder für den Personentransport mit mehr als acht Fahrgastplätzen

Die Richtlinie 200/59 der Europäischen Union gibt vor, dass Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen im Güterverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen, über eine besondere Grundqualifikation verfügen müssen.
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Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Martin

Transport von Gefahrgut (für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte)

Unternehmen und Betriebe, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, müssen nach § 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, es sei denn, sie sind nach dieser Verordnung explizit freigestellt.
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Ihr Ansprechpartner: Peter Sülzen

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Bernd Eckmann
Referent
Existenzgründung und Unternehmensförderung
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Aus- und Weiterbildung
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Peter Sülzen
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Innovation und Umwelt
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Anne-Kathrin Tögel
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