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Regionalplan Südhessen

Der Regionalplan Südhessen regelt die zukünftige Flächenentwicklung im gesamten Regierungsbezirk Südhessen. Hauptaufgaben des Regionalplans sind:

  • die Flächenvorsorge für Siedlung und Gewerbe an geeigneten Standorten in richtiger Dimensionierung und unter Berücksichtigung konkurrierender Belange,
  • die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für eine umweltverträgliche und mobilitätssichernde Verkehrsabwicklung und
  • die Freiraumsicherung zur Erhaltung und zum Schutz des Naturhaushalts, aber auch zur Verbesserung der Erholungseignung und zur Stärkung der Attraktivität der Region.

Der aktuell gültige Regionalplan stammt aus dem Jahr 2000. Mit dem Ballungsraumgesetz wurde entschieden, dass für die die 75 Kommunen des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main Flächennutzungsplanung und Regionalplanung in einem Plan zusammengeführt werden. Der regionale Flächennutzungsplan wird gemeinsam vom Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main und vom Regierungspräsidium Darmstadt erarbeitet. Die Entscheidungen über den regionalplanerischen Teil des regionalen Flächennutzungsplans und über die Aufstellung und Änderungen des Regionalplans für das restliche Südhessen trifft die Regionalversammlung. Sie besteht aus 99 Vertretern der Kommunen in Südhessen. Verbandskammer und Regionalversammlung Südhessen haben den Regionalen Flächennutzungsplan im Dezember 2010 beschlossen und zur Prüfung und Genehmigung an die Landesregierung Hessen gegeben. Voraussichtlich im Herbst 2011 wird der genehmigte Regionale Flächennutzungsplan und der Regionalplan Südhessen in Kraft treten.

Die IHK Offenbach am Main begleitet den Planungsprozess von Anfang an und bringt dabei die gebündelten Interessen der Wirtschaft ein.

Fragen Sie Ihre IHK

Frank Achenbach
Referent
Wirtschaftspolitik
Tel.
+ 49 69 8207–247

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