Zur Mobilen Website der IHK Offenbach
 

Steuerrecht von A-Z

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M|N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z|all

Alle anzeigen / Alle verbergen

fold faq

Lieferschwelle

Die Lieferschwelle legt den Warenwert abzüglich des Steuerbetrages (Entgelt) fest, bis zu dem Versendungs- und Beförderungslieferungen an Abnehmer ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer des betreffenden Mitgliedstaates mit der Steuer des Abganglandes abgerechnet werden können. Wird dieser Wert überschritten, hat der Lieferant sich im Bestimmungsland umsatzsteuerrechtlich registrieren und mit der Steuer dieses Landes anzurechnen. 

» Mehr Informationen zur Lieferschwelle

fold faq

Lieferungen an Privatpersonen

Während innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer grundsätzlich steuerfrei getätigt werden können und diese im Bestimmungsland vom Empfänger der Erwerbsbesteuerung zu unterwerfen sind, unterliegen Lieferungen an Privatpersonen anderen Regelungen. Der Grund hierfür ist, dass Privatpersonen von der Erwerbsbesteuerung regelmäßig ausgeschlossen sind.

» Mehr Informationen zur Lieferung an Privatpersonen

 

Fragen Sie Ihre IHK

Dr. Martin Gegenwart
Justiziar, Geschäftsführer
Recht und Steuern
Tel.
+49 69 8207-221

Fax
+49 69 8207-229

E-Mail schreiben
Visitenkarte

Fachliche Kompetenzen

Fragen Sie Ihre IHK

Marianna Kartziou
Referentin
Recht und Steuern
Tel.
+49 69 8207-222

Fax
+49 69 8207-229

E-Mail schreiben
Visitenkarte

Fachliche Kompetenzen

IHK-Seminare und Veranstaltungen

» Alle Veranstaltungen anzeigen

  • Zur Xing-Seite der IHK Offenbach am Main
  • Zur LinkedIn-Seite der IHK Offenbach am Main
  • Zur Google Plus-Seite der Offenbach am Main
  • Zu den RSS-Feeds der IHK Offenbach am Main
  • Zum Rückrufservice der IHK Offenbach am Main