Bei automatisierten Verfahren werden die Arbeitsabläufe mittels programmgesteuerten Einrichtungen (EDV-Anlagen, Schreibautomaten) durchgeführt.
Bei nichtautomatisierten Verfahren (Datenverarbeitung auf andere Weise) werden die Arbeitsabläufe entweder manuell oder mittels technischer Einrichtungen, die nicht programmgesteuert sind, durchgeführt.
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche (z. B. Name, Anschrift, Geburtstag, Beruf/Titel) oder sachliche Verhältnisse (z. B. Einkommen, Wirtschaftszweig, angebotene Dienstleistungen, Beschäftigtenzahl) einer bestimmten oder bestimmbaren Person (Betroffener). Dabei sind Einzelangaben machen, d. h. sie müssen einer einzelnen natürlichen Person zugeordnet werden können (z. B. Name, Anschrift, Alter, Telefonnummer, Beruf, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Umsatz, Identnummer). Bei Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG) ist wie folgt zu unterscheiden: Daten, die die Beziehung der natürlichen Person zur Personengesellschaft kennzeichnen (z. B. Umfang der persönlichen Haftung, Höhe der Hafteinlage, Höhe der Pflichteinlage) sind personenbezogene Daten, die auch der natürlichen Person zugeordnet werden können. Gleiches gilt z. B. für die kreditrelevanten Umstände einer Personengesellschaft. Beziehen sich die Daten nur auf die Personengesellschaft selbst (z. B. Anschrift, Mitarbeiterzahl, etc.) und lässt sich kein Bezug zu dem einzelnen Gesellschafter herstellen, so handelt es sich nicht um personenbezogene Daten des oder der Gesellschafter. Daten, die sich auf eine GmbH beziehen, sind im Regelfall nicht personenbezogen, da sie sich keiner natürlichen Person zuordnen lassen. Eine Ausnahme gilt bei der „Ein-Mann-GmbH“, da sich aufgrund der engen finanziellen, personellen und wirtschaftlichen Verflechtung häufig ein Bezug zu der „hinter“ der GmbH stehenden natürlichen Person herstellen lässt.
Beispiele zu Angaben über persönliche Verhältnisse:
Namen, Anschrift, Geburtstag, Alter, Staatsangehörigkeit, Familienname, Beruf/Titel, Ausbildung/Schulen, Beurteilungen, Vorstrafen, Krankheit, Religion oder Weltanschauung, politische Einstellungen, besondere Kenntnisse, Eignungen oder Fähigkeiten. Zu den persönlichen Verhältnissen gehören ferner Reisen, Hobbys, Gewohnheiten (z. B. Raucher, Sportler, Trink- oder Verzehrgewohnheiten), ebenso Tonbandaufnahmen, Fingerabdrücke, Schriftproben oder Fotografien sowie das Passfoto oder digitalisierte Röntgenbilder. Ferner gehören hierzu Angaben zu den gesundheitlichen Verhältnissen einschließlich genetischer Daten. Zu den personenbezogenen Daten gehören grundsätzlich auch Werturteile über den Betroffenen (z. B. säumiger Zahler) sowie codierte Daten (z. B. Kontonummer,
Kfz-Kennzeichen). Beispiele zu Angaben über sachliche Verhältnisse:
Einkommen, Steuerklasse, Eigentum, Vermögen, Schuldner, Umsatz/Gewinn, Insolvenz, eidesstattliche Versicherung/Eintragung im Schuldnerverzeichnis, Kreditdaten, Steuern, Versicherungen, Bankguthaben, angebotene Waren, Dienstleistungen, Wirtschaftszweig, Beschäftigtenzahlen, Geschäftsverbindungen, Betriebsbeginn/-ende, Geschäftsjubiläum, Eintragungsdatum im HR, HR-Nummer, Vermögensverhältnisse, Wohnungsbesitzer, Grundstückseigentümer, Mieter.
Der Gegenbegriff zu den personenbezogenen Daten sind aggregierte oder anonymisierte Angaben. Das sind Angaben, die keinen Bezug zu konkreten Personen (mehr) aufweisen, z. B. Angaben über die Gesamthöhe der Löhne und Gehälter eines Betriebes oder etwa statistische Angaben (das Durchschnittseinkommen in der Chemiebranche). Solche Informationen dürfen aber auch durch Zusatzwissen nicht wieder einzelnen Personen zuzuordnen sein.