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Erlaubnispflichtige Gewerbe

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Kapitalanlagenvermittlung

siehe Finanzdienstleistungen (Anlagevermittlung)

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Krankentransporte

mit Krankenkraftwagen

Zu beachten:

  • Genehmigungserfordernis richtet sich nach Landesrecht 

Voraussetzung:

  • Zuverlässigkeit: d. h. keine Gewerbeuntersagung, keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister), keine Steuerschulden, keine Vorstrafen (Auszug aus dem Bundeszentralregister) 
  • finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes 
  • Fachliche Eignung: Sachkundeprüfung nach Rettungsdienstgesetz bei der IHK

Fragen Sie Ihre IHK

Dr. Martin Gegenwart
Justiziar, Geschäftsführer
Recht und Steuern
Tel.
+49 69 8207-221

Fax
+49 69 8207-229

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