Zur Mobilen Website der IHK Offenbach
 

Erlaubnispflichtige Gewerbe

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M|N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z|all

Alle anzeigen / Alle verbergen

fold faq

Baubetreuung (§ 34c Abs. 1 Nr. 2b GewO, und §§ 1 ff. Makler- und Bauträgerverordnung)

Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen

Zu beachten:

  • Bestimmungen über Sicherheitsleistung durch Bürgen oder Nachweis einer Versicherung 
  • getrennte Vermögensverwaltung, 
  • Buchführungspflicht, 
  • Inseratensammlung 
  • Informations-, Auskunfts- und Duldungspflichten 
  • Rechnungslegung, jährliche Prüfungen 

Voraussetzung:

  • Zuverlässigkeit: d. h. keine Gewerbeuntersagung, 
  • keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister) 
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 
  • keine Steuerschulden 
  • keine Vorstrafen (Auszug aus dem Bundeszentralregister) 
  • geordnete Vermögensverhältnisse: z. B. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 
  • keine Ablehnung mangels Masse 
  • keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung der e. V. 

Der Gewerbeanmeldung beizufügen ist:

  • Führungszeugnis für Behörden = Bundeszentralregisterauszug (beim Landeseinwohneramt beantragen) 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beim Landeseinwohneramt beantragen) 
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht des Wohnsitzes) 

Anmerkung:
Ausnahmen insb. für Grundstücksmakler, Grundstücksverwalter, Versicherungsvertreter

fold faq

Bauherr (Bauträger) (§ 34c Abs. 1 Nr. 2a GewO, §§ 1 ff. Makler- und Bauträgerverordnung)

Bauvorhaben im eigenen Namen vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Pächtern, Mietern, Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden

Zu beachten:
siehe Baubetreuung

Voraussetzung:

  • Zuverlässigkeit: d. h. keine Gewerbeuntersagung 
  • keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister) 
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 
  • keine Steuerschulden 
  • keine Vorstrafen (Auszug aus dem Bundeszentralregister) 
  • geordnete Vermögensverhältnisse: z. B. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, keine Ablehnung mangels Masse, keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung der e. V. 

Der Gewerbeanmeldung beifügen:

  • Führungszeugnis für Behörden = Bundeszentralregisterauszug (beim Landeseinwohneramt beantragen) 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beim Landeseinwohneramt beantragen) 
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht des Wohnsitzes) 

Anmerkung
Ausnahmen insb. für Grundstücksmakler, Grundstückverwalter, Versicherungsvertreter

fold faq

Beherbergungsbetrieb

ist eine Gaststätte, in der Gäste mit und ohne Verpflegung beherbergt werden. Erlaubnispflicht besteht erst für Beherbergungsbetrieb mit mehr als 8 Betten.

Zu beachten:

  • monatliche Erhebung über Anzahl der Übernachtungen sowie angebotene Fremdenbetten 
  • Auskunftspflicht über Betrieb 
  • Sicherheitsvorschriften 

Voraussetzung:

  • Zuverlässigkeit: d. h. keine Gewerbeuntersagung 
  • keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister) 
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 
  • keine Steuerschulden 
  • keine Vorstrafen (Auszug aus dem Bundeszentralregister) 
  • Eignung der Betriebsräume 
  • Beachtung öffentlicher Interessen (insb. schädl. Umwelteinwirkungen)
fold faq

Bewachungsgewerbe

gewerbsmäßiges Bewachen des Lebens oder Eigentums fremder Personen

Zu beachten:

  • Wahrung von Geschäftsgeheimnissen 
  • Beschäftigung nur zuverlässiger Wachpersonen über 18 Jahren und deren Meldung 
  • Vorschriften über Ausweis und Dienstbekleidung, Waffenbehandlung, Buchführungs-, Aufbewahrungs-, Auskunfts- und Duldungspflichten 

Voraussetzung:

  • Zuverlässigkeit: d. h. keine Gewerbeuntersagung 
  • keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister) 
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 
  • keine Steuerschulden 
  • keine Vorstrafen (Auszug aus dem Bundeszentralregister) 
  • erforderliche Mittel oder Sicherheiten 
  • Haftpflichtversicherung 

Anmerkung:

  • VO über das Bewachungsgewerbe 
  • Ausnahmen für Werkschutzfachkräfte 

» Mehr Informationen zur Gründung im Bewachungsgewerbe

Fragen Sie Ihre IHK

Dr. Martin Gegenwart
Justiziar, Geschäftsführer
Recht und Steuern
Tel.
+49 69 8207-221

Fax
+49 69 8207-229

E-Mail schreiben
Visitenkarte

Fachliche Kompetenzen

  • Zur Xing-Seite der IHK Offenbach am Main
  • Zur LinkedIn-Seite der IHK Offenbach am Main
  • Zur Google Plus-Seite der Offenbach am Main
  • Zu den RSS-Feeds der IHK Offenbach am Main
  • Zum Rückrufservice der IHK Offenbach am Main