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Gruppenförderung

Für Messen und Ausstellungen in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der EU und Rest-EFTA (Schweiz mit Liechtenstein, Island und Norwegen) sieht die Messeförderung des Landes Hessen ausschließlich die Gruppenförderung vor. Die Zuwendung kann in unterschiedlicher Höhe gewährt werden und erreicht pro Unternehmen meist nicht die auch hier geltende Obergrenze von 2.500 Euro pro Aussteller.

Eine Gruppe ist dann vorhanden, wenn drei Firmen mit Sitz in Hessen, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind, zusammenkommen, um an einer bestimmten Veranstaltung teilzunehmen. Auch, wenn sich die Firmensitze in unterschiedlichen IHK-Bereichen befinden, übernimmt nur eine IHK die Abwicklung des Fördervorgangs für die ganze Gruppe. Existiert zunächst nur ein Interessent, ist es dessen Aufgabe, zwei oder mehr notwendige Mitaussteller zu benennen.

Gruppe Deutschland

Jedes Gruppenmitglied mit einem Jahresumsatz bis zu 75 Millionen Euro darf darüber hinaus nicht mehr als 10 Beschäftigte haben. Nur Handwerksbetriebe sind von der Beschäftigtengrenze ausgenommen. Weitere Hindernisse für eine Förderung sind:

  • Die Veranstaltung ist nicht AUMA-gelistet, und zwar mindestens als "überregional".
  • Die Veranstaltung ist in einer Liste der 20 größten deutschen Messen aufgeführt.
  • Der Aussteller hat seine Teilnahme bereits vor dem Fördervorgang vertraglich vereinbart.

Gruppe EU und Rest-EFTA

Die Jahresumsatzgrenze und die Anzahl der bis zu 10 Beschäftigten gelten auch für diese Gruppenförderung. Darüber hinaus muss die Veranstaltung AUMA-gelistet sein.

Die IHK, die als Erste von einem Unternehmen wegen der Förderung angesprochen wird, übernimmt in der Regel die Abwicklung des gesamten Fördervorgangs. Jede Firma schickt ihr den Vordruck "Angaben zum Zuschussantrag für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen". Die Formulare müssen der IHK mindestens vier Wochen vor Messebeginn vorliegen.

Die IHK ist natürlich darüber informiert, wer die Unternehmen der Gruppe sind. Die einzelnen Aussteller erfahren jedoch nichts voneinander, so dass keine Berührungsängste (zum Beispiel wegen eines Konkurrenzverhältnisses) vorhanden sein müssen.

Die weiteren Schritte regelt die IHK in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), Wiesbaden.

Nach dem Ende der Veranstaltung erhält die IHK von den ausstellenden Unternehmen über die förderfähigen Kosten die Originalrechnungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge usw. Die IHK rechnet mit der WI-Bank ab. Nach einem gewissen Zeitraum erhält die IHK die Fördermittel auf ihrem Konto gutgeschrieben. Letzter Schritt ist, dass die IHK die Fördermittel an die Unternehmen weiterleitet und die Originaldokumente zurückgibt.

Fragen Sie Ihre IHK

Brigitte Lampa
Außenhandelswirtin
International
Tel.
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