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Einzelförderung

Die Einzelförderung mit einer Zuwendung bis zu 5.000 Euro pro Förderfall ist im Rahmen der Messeförderung des Landes Hessen möglich für Messen und Ausstellungen in allen Drittstaaten, ausgenommen sind die Mitgliedstaaten der EU und Rest-EFTA.

Förderhindernisse:

  • Die Veranstaltung ist im Auslandsmesseprogramm des Bundes genannt.
  • Die Veranstaltung ist nicht AUMA-gelistet und nicht im m + a-Kalender (privater Verlag) aufgeführt.
  • Der Antragsteller erreicht über 75 Millionen Euro Jahresumsatz.

Antrag an die für den Sitz des geförderten Unternehmens zuständige IHK mittels Vordruck "Angaben zum Zuschussantrag für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen". Der Antrag muss der IHK mindestens vier Wochen vor Messebeginn vorliegen.

Die weiteren Schritte regelt die IHK in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank), Wiesbaden.

Nach dem Ende der Veranstaltung erhält die IHK vom ausstellenden Unternehmen über die förderfähigen Kosten die Originalrechnungen, Zahlungsbelege, Kontoauszüge usw.

Die IHK rechnet mit der WI-Bank ab. Nach einem gewissen Zeitraum erhält die IHK die Fördermittel auf ihrem Konto gutgeschrieben. Letzter Schritt ist, dass die IHK die Fördermittel an das Unternehmen weiterleitet und die Originaldokumente zurückgibt.

Fragen Sie Ihre IHK

Brigitte Lampa
Außenhandelswirtin
International
Tel.
+49 69 8207-255

Fax
+49 69 8207-259

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