Hessisches Markteinführungs- und Außenwirtschaftsberatungsprogramm
Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus Hessen, die sich im Ausland engagieren wollen. Gute Informationen über diese Auslandsmärkte sind eine wichtige Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg. Wer hier kompetente Beratung nutzt, kann eine Förderung durch das Hessische Markteinführungs- und Außenwirtschaftsberatungsprogramm aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Anspruch nehmen.
Die Förderung der Außenwirtschaft durch die Landesregierung setzt auf
- Förderung beim Erschließen neuer Märkte im Ausland und in der Entwicklung neuer Handels- und Investitionsbeziehungen.
- Unterstützung, um Wachstumspotenziale der Auslandsmärkte im Export und beim Import von Waren und Dienstleistungen zu nutzen.
Grundlage für die Gewährung einer Förderung sind die Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (s. weiterführende Links).
Berater können in Deutschland ansässige Beratungsunternehmen oder die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) sein. Die richtigen Ansprechpartner der AHKs im jeweiligen Land sowie deren Dienstleistungen finden Sie schnell und unkompliziert über unsere weiter unten dargestellte AHK-Suchbox.
Die IHK Offenbach am Main informiert Sie gerne über die Antragstellung und vermittelt Kontakte zu geeigneten Beratern.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen nach Maßgabe der KMU-Definition der EU (s. weiterführende Links),
- die nicht mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen;
- die sich höchstens zu 25 % im Besitz eines oder mehrerer größerer Unternehmen gemeinsam befinden;
- deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. € nicht überschreitet;
- oder deren Umsatz einen Betrag von durchschnittlich 50 Mio. € nicht übersteigt.
Diese Förderung richtet sich nicht nur an die Industrie- und Dienstleistungsbetriebe, sondern auch an das Handwerk und die freien Berufe.
- Marktanalyse mit Schwerpunkt Marktpotenzial, regionale Zentren, bisheriges Wachstum und Aussichten für das jeweilige Produkt
- Wettbewerbsanalyse: Analyse der wichtigsten in- und ausländischen Wettbewerber, ihr jeweiliges Gewicht am Markt, evtl. Besonderheiten ihrer Vertriebsstrategien
- Prüfung der Marktfähigkeit des jeweiligen Produktes/der Produktpalette u. a. in technischer, medizinischer Hinsicht etc.
- Analyse von zwei/drei Märkten einer Region als Entscheidungshilfe zur Auswahl des am besten geeigneten Marktes/der Reihenfolge der Bearbeitung
- Ausarbeitung individueller Strategien zur erstmaligen Bearbeitung eines Auslandsmarktes bzw. zur Verbesserung unbefriedigender Marktbearbeitung
- Recherchen und Vorauswahl geeigneter Vertriebspartner (Vertragshändler, Handelsvertreter, Importeure)
- Recherchen und Vorauswahl geeigneter Kooperations-/Joint-Venture-Partner
- Erarbeitung eines individuellen Besuchsprogramms vor Ort mit Begleitung durch den Berater inkl. Dolmetscher
- Erarbeitung einer Werbe-/PR-Kampagne (inkl. Imagebroschüren/Produktkatalogen) unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Marktes
- professionelle Vor- und Nachbereitung einer Messebeteiligung im Ausland (Akquisition potenzieller Kunden, Werbemaßnahmen, ggf. Unterstützung bei ersten Kundenkontakten inkl. Dolmetscher)
- Beratung bei Anpassung des Internetauftritts an die besonderen Gepflogenheiten eines Auslandsmarktes
Beratungen zur Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen für Auslandsmärkte innerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone können im Einzelfall gefördert werden.
- Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen
- Gutachten, Prüfungen
- Architektur- und sonstige Planungen
- Projektsteuerung
- gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
- Außenwirtschaftsberatungen für Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone
- Markteinführungsberatungen, die als Beihilfe für exportbezogene Tätigkeiten gewertet werden, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit in der Europäischen Union in Zusammenhang stehen.
Die Förderung von Markteinführungs- und Außenwirtschaftsberatungen erfolgt durch Gewährung eines Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Kosten eines Beratungstages als Projektförderung.
Pro Antragsteller sind mindestens zwei, in der Regel bis zu fünf Beratungstage förderfähig. Der Zuschuss beträgt bis zu 400 € pro Beratungstag. Innerhalb von drei Jahren werden je Antragsteller Beratungszuschüsse bis max. 6.000 €, ohne Existenzgründungsberatungen, gewährt.
Die Förderung setzt eine Eigenbeteiligung des beratenen Unternehmens in Höhe von mindestens 40 % der Beratungskosten voraus.
- Auswahl des Zielmarktes und Klärung des Beratungsauftrags
- Informationsgespräch bei der zuständigen IHK
- Kontaktgespräch mit einem in Deutschland ansässigen Berater oder den deutschen Auslandshandelskammern (AHKs)
- Einreichen des Zuschussantrags und der De-minimis-Erklärung (s. Download) gemeinsam mit dem Angebot des Beraters/der AHK bei der zuständigen IHK
- Nach Erteilung des Zuschussbescheids durch die IHK wird zwischen dem Unternehmen und dem Berater/der AHK eine Beratervereinbarung geschlossen. Wichtig: Die Beratung darf erst nach Ausstellung des Zuschussbescheids starten!
- Durchführung der Markteinführungs- bzw. Außenwirtschaftsberatung
- Bericht des Beraters sowie Einreichen der Abrechnungsunterlagen
Die AHKs sind weltweit für Sie vor Ort und bieten Ihnen an 120 Standorten in 80 Ländern Informationen und Dienstleistungen rund um Ihr Auslandsgeschäft an.