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Arbeitsschutz

Sinn und Zweck des Arbeitsschutzes ist es, das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten vor Gefahren zu schützen, die durch oder bei der Arbeit entstehen. Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber.

Arbeitsschutzbestimmungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Diese Vorschriften sind gemäß § 15 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches für die Mitglieder und die Versicherten rechtsverbindlich, das heißt, sie verpflichten nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer.

Typische Arbeitsschutzvorschriften sind die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Baustellenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, aber auch das Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie bei den Berufsgenossenschaften.

Neue Vorschrift zu Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften

Zum 1. Januar 2011 trat die neue Vorschrift bezüglich der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Kraft. Die neue Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV Vorschrift 2, löst die bisherige Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A2 ab. Wie die alte Vorschrift, so legt auch die DGUV 2 Betreuungsformen, Einsatzzeiten und die Aufgaben für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte fest.

Durch die neue Vorschrift ändert sich für kleinere Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern nichts. Bei Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten wurde das Konzept der Regelbetreuung überarbeitet. Konnten bisher die Einsatzzeiten über die Jahre kumuliert werden, so ist dies nach der DGUV 2 nun nicht mehr möglich.. Nunmehr sind die Einsatzzeiten jährlich zu leisten. Dabei setzt sich die Betreuung zusammen aus der so genannten Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.

Fragen Sie Ihre IHK

Peter Sülzen
Referent
Innovation und Umwelt
Tel.
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