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Absicherung

Beim Thema Absicherung sollten Existenzgründer an Ihre eigene persönliche Absicherung denken und an die betrieblichen Versicherungen. Wie bei vielen anderen Fragen zur Unternehmensgründung, kann es auch hier keine Pauschalempfehlungen geben.

Persönliche Absicherung

Wichtige persönliche Versicherungen sind:

  • Krankenversicherung (private oder gesetzliche)
  • Pflegeversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Alterssicherung


Eine Ausgabe der GründerZeiten vom Bundeswirtschaftsministerium befasst sich ausführlich mit dem Thema der persönlichen Absicherung und nennt 12 Tipps, die man bei der Suche nach Versicherungen berücksichtigen sollte.

Betriebliche Versicherung

Auch bei betrieblichen Versicherungen hat man die Qual der Wahl und es bleibt einem nur die Versicherungsangebote genau zu prüfen. Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, KfZ-Haftpflichtversicherung, kurzum die wichtigsten betrieblichen Versicherungen werden für Sie Thema sein.

Die GründerZeiten vom BMWI liefern auch hier einen brauchbaren Einstieg und eine praktische Checkliste: Was soll ich versichern? Werden Sie nicht erst aus Schaden klug, sondern betreiben Sie von Anfang an Risikomanagement und planen Sie einen individuellen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, besteht Pflichtmitgliedschaft. Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufs-genossenschaft zuständig.

Aufgaben und Leistungen:

Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften ist eine Haftpflicht-versicherung der Arbeitgeber. Sie soll nach dem Eintritt eines Arbeitsunfalls, Wege-unfalls und Berufskrankheit den versicherten Personenkreis entschädigen.

Gesetzliche Aufgaben der Berufsgenossenschaft:

  • Verhütung von Arbeitsunfällen (Prävention) und erste Hilfe u. a. durch Aufklärung, Information, Schulung und Werbung, Entwicklung von Unfallverhütungs-vorschriften etc. Entschädigung durch Geldleistungen: Verletztengeld, Verletztenrente, Übergangsgeld, bei Tod durch Arbeitsunfall: Witwen- ,Witwer- und Waisenrente, Hinterbliebenenbeihilfe, u. a. Leistungen zur Rehabilitation der Berufserkrankten und Unfallverletzten
  • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation, z. B. ärztliche Behandlung, Arznei- und sonstige Heilmittel
  • Berufshilfe (berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation)
  • Dauerhafte berufliche Eingliederung, z. B. durch Umschulung, Anpassung, Aus- und Fortbildung sowie Hilfen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes, u.a.


Anmeldung:

Ein Durchschlag der Gewerbeanmeldung wird in der Regel automatisch vom Gewerbeamt an den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (siehe Adressliste) weitergeleitet. Dieser ordnet Ihren Betrieb der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft zu und informiert diese über die Gewerbeanmeldung. Die Berufsgenossenschaft setzt sich danach mit Ihnen in Verbindung.

Tipp: Es ist sinnvoll, bei einer Existenzgründung die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft oder den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften innerhalb einer Woche über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu informieren.

Fehlende Anmeldung und dadurch auch fehlende Beiträge ahndet die Berufsgenossenschaft mit einer Nachforderung – denn schließlich sind die Mitarbeiter von Beginn der Geschäftsaufnahme unfallversichert.

Versicherte Personen:

Ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht , Höhe des Einkommens, ständige oder nur vorübergehende Tätigkeit ist jeder Beschäftigte, der sich in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis befindet, Pflichtmitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Als selbstständiger Unternehmer, der keine Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Nur ein Teil der gewerblichen Berufsgenossenschaften sieht in solchen Fällen eine Versicherungspflicht vor. Bei einigen Berufsgenossenschaften besteht dagegen wiederum die Möglichkeit, sich als Selbstständiger freiwillig zu versichern.

Eine freiwillige Versicherung kann sinnvoll sein, da bei relativ geringen Jahresbeiträgen ein umfassender Versicherungsschutz geboten wird.

Tipp: Wir empfehlen insbesondere Existenzgründern, auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, sich freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft zu versichern. Der angebotene Versicherungsschutz ist in der Anlaufphase besonders wichtig.

Hinweis: Um sicher zu gehen, ob für Sie als Arbeitgeber eine Pflichtmitgliedschaft besteht oder gar eine freiwilligen Versicherung möglich ist, sollten Sie direkt bei der für Ihren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen.

Beiträge

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind zu 100 % vom Unternehmen zu über-nehmen. Die Höhe des Beitrags errechnet in erster Linie aus der Lohn- bzw. Gehaltssumme der Beschäftigten und der Gefahrenklasse des Gewerbezweiges.

Adressen

Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung

Tel: 0800 60 50 40 4
Kostenfreie Rufnummer für Fragen zum richtigen Unfallversicherungsträger, zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Wegeunfällen, etc.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Mittelstr. 51
10117 Berlin-Mitte
Tel.:030 288763800
Fax:030 288763808
Internet: www.dguv.de
E-Mail: info@dguv.de

Die Adressen der einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Landesverband Mitte
Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15
55130 Mainz-Weisenau
Tel.: 06131 60053-0
Fax: 06131 60053-20
Internet: www.lvbg.de
E-Mail: lv-mitte@dguv.de

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