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Externenprüfung

Nicht nur Auszubildende können an der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnehmen, sondern auch Personen ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit.

Zugelassen wird:

  • wer die eineinhalbfache Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig war, in dem er die Abschlussprüfung ablegen möchte.

Hiervon kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Die geforderte Berufspraxis muss bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung vorliegen. Bei einzelnen Berufen werden besondere Schwerpunkte hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit gefordert.

Ein Prüfungsvorbereitungskurs ist in jedem Fall sinnvoll. Sollte kein entsprechendes Kursangebot vorliegen (besonders bei industriell-technischen Berufen), ist die Möglichkeit eines freiwilligen Besuchs der Oberstufe einer Berufsschule zu prüfen.

Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber ist die Zulassung zur Externenprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind dem Sachbearbeiter der IHK einzureichen: 

  • Formloser Antrag mit Berufswunsch
  • Relevante betriebliche Zeugnisse
  • Tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang (Lebenslauf) 
  • Nachweise über längere Berufspraktika 
  • Teilnahmebescheinigungen von Weiterbildungslehrgängen

Vorgehensweise:

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Reichen Sie uns Ihren formlosen Antrag auf Prüfungszulassung ein. Fügen Sie ihm alle aussagefähigen Nachweise über Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Qualifizierungen bei. Oder sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter.

Für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für externe Prüflinge erheben wir eine Gebühr in Höhe von 100,00 €.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

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