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Externenprüfung

Nicht nur Auszubildende können an der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnehmen, sondern auch Personen ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit.

Laut Berufsbildungsgesetz ist in solchen Fällen zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig war, in dem er die Abschlussprüfung ablegen möchte. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

Hiervon kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Die geforderte Berufspraxis muss bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung vorliegen. Bei einzelnen Berufen werden besondere Schwerpunkte hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit gefordert.

Ein Prüfungsvorbereitungskurs ist in jedem Fall sinnvoll. Sollte kein entsprechendes Kursangebot vorliegen (besonders bei industriell-technischen Berufen), ist die Möglichkeit eines freiwilligen Besuchs der Oberstufe einer Berufsschule zu prüfen.

Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber ist die Zulassung zur Externenprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind dem Sachbearbeiter der IHK einzureichen: 

  • Letztes Schulzeugnis, das die schulische Bildung bestätigt 
  • Alle betrieblichen Zwischenzeugnisse und Abschlusszeugnisse 
  • Tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang (Lebenslauf) 
  • Nachweise über längere Berufspraktika 
  • Teilnahmebescheinigungen von Weiterbildungslehrgängen 

Vorgehensweise:

Suchen Sie zunächst den Kontakt mit Ihrer IHK. Reichen Sie uns Ihren formlosen Antrag auf Prüfungszulassung ein. Fügen Sie ihm alle aussagefähigen Nachweise über Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Qualifizierungen bei. Oder sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter.

Fragen Sie Ihre IHK

Karin Basler
Sachbearbeiterin Kaufmännisches Prüfungswesen
Aus- und Weiterbildung
Tel.
+ 49 69 8207–323

Fax
+ 49 69 8207–349

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Wolfgang Potoczny
Ausbildungsberater
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+ 49 69 8207–338

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