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Ausländische Qualifikationen

Zwei Frauen
Robert Kneschke

Zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs reichen die erprobten Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung in Studium und Beruf nicht aus – es gilt auch, die Potenziale von Migranten stärker zu nutzen, die bereits im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben.

Allerdings muss deren Gleichwertigkeit mit den in Deutschland bekannten Ab-schlüssen bekannt sein, damit die Unternehmen die Eignung einordnen können.

Bislang gab es als Rechtsgrundlagen hierfür lediglich das Bundesvertriebenengesetz sowie zwischenstaatliche Abkommen Deutschlands mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Ab April 2012 soll ein neues Bundesgesetz diese Möglichkeiten auf alle Länder ausdehnen.

Bundesvertriebenengesetz

Wer einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Rumänien, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Spätaus-siedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung bzw. Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.
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Berufsqualifikation feststellen

Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) erhalten Menschen, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses im Vergleich zu einem deutschen Referenzberufsabschluss. Das Gesetz tritt am 1. April 2012 in Kraft.

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