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Rechtsfragen in der Ausbildung

Rechtsfragen in der Ausbildungsberatung

Die Ausbildungsberater der IHK Offenbach beraten Sie in allen Rechtsfragen rund um die Berufsausbildung.  

Die Schwerpunkte der Rechtsberatung liegen unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsansprüche
  • Probezeit
  • Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit
  • Arbeitszeiten vor und nach der Berufsschule
  • Eignung der Ausbildungsstätte
  • Eignung des Ausbilders
  • Vermittlung bei allgemeinen Problemen zwischen Azubi und Unternehmen 

Da es sich bei jeder Rechtsberatung um eine Einzelefallberatung handelt, bitten wir Sie, direkt mit unseren Ausbildungsberatern in Kontakt zu treten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsordnung bestimmt die Ausbildungsdauer. Sie beträgt in der Regel 3 beziehungsweise 3 ½ Jahre in manchen Berufsbildern auch 2 Jahre. Die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungsdauer kann verkürzt werden, wenn der/die Auszubildende ein Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule, die anrechnungspflichtig sind, mit Erfolg besucht hat.In Ausnahmefällen kann die IHK auf Antrag des/der Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen, zum Beispiel bei einer Gefährdung des Ausbildungszieles durch längere Krankheit. Ist zu erwarten, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht (zum Beispiel Abiturienten, Realschulabsolventen), so kann die IHK die Ausbildungsdauer auf Antrag verkürzen.

Arbeitszeiten und Pausen

Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ist im Ausbildungsvertrag vereinbart. Im beiderseitigen Einvernehmen können die vereinbarten Zeiten in folgenden Grenzen überschritten werden:

Jugendliche brauchen einen besonderen Schutz und dürfen deshalb in der Regel täglich nicht mehr als 8 Stunden beschäftigt werden. Ihre wöchentliche Beschäftigungszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden sind den Jugendlichen Pausen von insgesamt 30 Minuten und bei mehr als 6 Stunden Pausen von insgesamt 60 Minuten zu gewähren, wobei die Pausen jeweils mindestens 15 Minuten betragen müssen.

Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an 6 Tagen wöchentlich bis zu 8 Stunden täglich beschäftigt werden. Bis zu 10 Arbeitsstunden beziehungsweise Ausbildungsstunden sind zulässig, wenn die über 8 Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens 6 Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden von 45 Minuten. Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern.

Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Wird ein/e Auszubildende/r länger beschäftigt, als es in seinem/ihrem Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung.

Gesetze

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Wolfgang Fachinger
Ausbildungsberater
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