Mit dem Meister-BAFöG sollen Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden und dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegengewirkt werden - über alle Altersgruppen hinweg.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden Handwerkerinnen, Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten:
- Handwerks- oder Industriemeister(in)
- Techniker(-in)
- Fachkauffrau oder Fachkaufmann und Fachwirte
- Fachkrankenpfleger(-in)
- Betriebsinformatiker(-in)
- Programmierer(-in)
- Betriebswirt(-in)
- oder auf einen vergleichbaren Abschluss
Was wird gefördert?
Förderfähig ist:
- wenn die Fortbildung auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder auf einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereitet.
- auch, wenn es bei gleichwertigen Fortbildungsabschlüssen an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen vorbereitet.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über den gesamten Lehrgangszeitraum wird ein einkommens- und vermögensunabhängiger Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € finanziert.
Wer zahlt?
Das Aufstiegsfortbildungsfödergesetz (AFBG) regelt die Vergabe der Zuschüsse und Darlehen. Die Kammern beraten auch über das Programm und halten Informationsmaterial bereit.
Kontaktieren Sie mich
» Martina Jancar
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bildungsprämie, auch Prämiengutschein genannt, eingeführt, damit möglichst viele Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können - vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Wer kann gefördert werden?
Der Prämiengutschein ist einkommensabhängig. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf aktuell 25.600 € nicht übersteigen. Für gemeinsam Veranlagte liegt die Einkommensgrenze bei 51.200 € (Stand 2010). Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrer können einen Prämiengutschein bekommen. Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen, die es bundesweit flächendeckend gibt.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist die individuelle berufliche Weiterbildung.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Mit einem Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent für einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung, maximal jedoch 500 €.
Wer zahlt?
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung. Die Kammern beraten auch über das Programm und halten Informationsmaterial bereit.
Kontaktieren Sie mich
» Martina Jancar
Über die Website Bildungsprämie oder über die kostenlose
Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle für Prämiengutscheine befindet.
Seit 1991 besteht das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ der Bundesregierung. Ziel dieser Förderung ist die berufliche und persönliche Entwicklung der Handlungskompetenz begabter und leistungsfähiger junger Menschen.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden junge Absolventinnen und Absolventen, die zu Beginn der Aufnahme jünger als 25 Jahre sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Ergebnis von mehr als 87 Prozent in der Berufsabschlussprüfung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb, oder durch einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule in die Begabtenförderung aufgenommen zu werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind:
- die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen,
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit fachlich/inhaltlich aufbauen.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700,00 € für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Die Stipendiatin/der Stipendiat trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Wer zahlt?
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung. Das Förderprogramm wird vor Ort von den für die Berufsbildung zuständigen Stellen durchgeführt; also in der Regel von den Kammern. Sie übernehmen die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall, sie entscheiden nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnen die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlen den Förderbetrag aus. Die Kammern beraten auch über das Programm und halten Informationsmaterial bereit.
Kontaktieren Sie mich
» Sandra Martin