. . . .
Zur Mobilen Website der IHK Offenbach
 

Praktika

Praktikant24

http://www.praktikant24.de/ - ein Service Ihrer IHK hat zum Ziel - Studenten, Lehrer und Schüler für ein Praktikum in der Wirtschaft zu interessieren und Hilfestellung bei der Identifikation von geeigneten Unternehmen zu bieten.

Umfangreiche Informationen sollen die Praktikanten bei Suche, Gestaltung der Praktika unterstützen. Unternehmen sollen über Praktika nicht nur Praxiswissen aus der Wirtschaft vermitteln, sondern bei der Identifikation zukünftiger Fachkräfte unterstützt werden. Besonders kleineren und mittleren Unternehmen soll durch Praxistipps und einer Vielzahl von Informationsangeboten die Einstellung von Praktikanten erleichtert werden.

Darüber hinaus soll das wachsende Angebot von dualen Studienangeboten für Unternehmen, Studenten und Bildungseinrichtungen transparenter dargesetllt werden. Praktikant24 möchte dazu beitragen, dass sich dieses erfolgreiche Studienmodell weiter verbreitet.

 

Die IHK Offenbach am Main bietet den Unternehmen an, die Praktikumsanzeigen in Praktikant24 zu schalten und zu verwalten.

 

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung bietet Jugendlichen eine Chance, in sechs bis maximal zwölf Monaten den Arbeitsalltag in einem bestimmten Tätigkeitsfeld und einem Betrieb kennenzulernen.

Mit diesem Angebot erhalten vor allem junge Menschen eine Chance, die wegen schlechter oder fehlender Schulabschlüsse nur schwer eine Lehrstelle finden. Schlechte Schulzeugnisse sagen aber oftmals nur wenig über praktische Fähigkeiten und handwerkliches Geschick aus. Im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung können Unternehmen feststellen, welche Fähigkeiten in den Teilnehmerinnen und Teilnehmern stecken. Dabei soll von Seiten des Betriebes ein Bestandteil eines anerkannten Ausbildungsberufs vermittelt werden, damit die Jugendlichen die Gelegenheit haben, einmal in einen solchen Ausbildungsberuf hineinzuschnuppern.

Für junge Menschen ist die Einstiegsqualifizierung eine große Chance, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Beweis zu stellen und auf diesem Weg einen Ausbildungsplatz zu finden.

 

Ziel ist es, die Jugendlichen für den Einstieg in eine Ausbildung fit zu machen.

 

Spätere Ausbildung möglich

Nach erfolgreicher Beendigung der Einstiegsqualifizierung erhalten die Jugendlichen ein Zertifikat. Bei Interesse ist der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung möglich. Bei einer Ausbildung ist es durch die Reform des Berufsbildungsgesetzs möglich, eine erfolgreich absolvierte Einstiegsqualifizierung auf die Lehrzeit anzurechnen.


Was haben die Betriebe zu erwarten?

  1. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Vergütung der EQ in einer Höhe von 216 Euro monatlich. Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der EQ.
  2. Zusätzlich zahlt sie einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser beträgt monatlich 110 Euro.
  3. Die Leistungen werden monatlich nachträglich gezahlt, dies auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts.

Was müssen die Betriebe tun?

  1. Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei nicht volljährigen Jugendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen EQ-Vertrag.
  2. Ein Exemplar des Vertrages ist an die zuständige IHK zu schicken. Dass dies erfolgt ist, muss auf dem Antrag auf Förderung bestätigt werden.
  3. Der Betrieb muss einen Antrag auf Förderung vor Beginn der Laufzeit des EQ-Vertrages bei der Agentur für Arbeit in dem Bezirk stellen, wo der EQ-Teilnehmer seinen Wohnsitz hat. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
  4. Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- sowie gesetzliche Unfallversicherung).
  5. Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Monaten eine Bestätigung der Krankenkasse über die erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung und die Versicherungsnummer bei der Agentur für Arbeit bzw. JobCenter vorlegen. Der Zuschuss zur Vergütung wird nur geleistet, wenn diese Auflage erfüllt ist.
  6. Der Arbeitgeber bescheinigt am Ende der EQ, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten der EQ vermittelt wurden und bewertet die Leistungen in einem betrieblichen Zeugnis.
  7. Der Arbeitgeber oder der EQ-Teilnehmer muss das Zertifikat über die erfolgreiche Durchführung der EQ bei der zuständigen IHK beantragen und dazu das betriebliche Zeugnis vorlegen. Eine Vorlage des betrieblichen Zeugnisses ist in den einzelnen EQ-Beschreibungen hinterlegt.
  8. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen.

Was müssen die Betriebe beachten?

  1. Die Förderung wird für die vereinbarte Dauer von mindestens sechs bis längstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderdauer darf für denselben Jugendlichen insgesamt 12 Monate nicht überschreiten. Wurde bereits eine EQ in einem anderen Betrieb durchgeführt, wird die Förderzeit um die entsprechende Dauer reduziert.
  2. Die Förderung endet im Regelfall spätestens am Ende des Monats, der dem Beginn des Ausbildungsjahres vorangeht (Anschlussfähigkeit gewährleisten).
  3. Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb (oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens) eine EQ durchlaufen hat oder wenn er dort in den letzten drei Jahren vor Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt war.
  4. Eine Förderung der EQ eines Jugendlichen im Betrieb von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern ist ausgeschlossen.
  5. Eine EQ, die wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeitform von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird, kann ebenfalls gefördert werden.
  6. Die Förderung von Ausbildungssuchenden, die älter als 25 Jahre sind oder das (Fach-)Abitur besitzen, ist nur im begründeten Einzelfall möglich.
  7. Wenn ein Arbeitgeber selbst einen EQ-Bewerber findet, der der Agentur für Arbeit noch nicht bekannt ist, muss er den EQ-Bewerber auffordern, sich bei der Agentur zu melden, um das Vorliegen der Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen.
  8. Setzt sich die EQ aus Bausteinen der Berufsausbildungsvorbereitung zusammen, so gelten die BBiG-Vorschriften (§§ 68-70) über die Berufsausbildungsvorbereitung auch im Rahmen der EQ. Das bedeutet z. B., dass eine sozialpädagogische Betreuung gefördert werden kann.
  9. Leistungen nach dem EQ-Programm werden nicht erbracht, soweit der Betrieb für diese Jugendlichen vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Mitteln, insbesondere nach Programmen des Bundes, der Länder und der Kommunen erhält.

 

Leitfaden Betriebspraktikum

Durch das Angebot von Betriebsparktika können sich Unternehmen einen Vorteil bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden verschaffen. 

Für Unternehmen, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Betriebspraktikums in die betrieblichen Abläufe integrieren, bietet sich die Möglichkeit, schon vor dem Beginn einer Berufsausbildung zu prüfen, ob ein Jugendlicher zum Unternehmen passt und wie er sich im Arbeitsalltag bewährt. Schülerpraktika sind somit ein gutes Instrument für die Nachwuchsgewinnung.

Vor dem Hintergrund abnehmender Schülerzahlen und der Schwierigkeit, angebotene Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerbern zu besetzen, haben Sie die Chance, Jugendliche frühzeitig für das eigene Unternehmen zu begeistern und somit den nötigen Fachkräftebedarf zu sichern. 

Nutzen Sie das Praktikum:

•       um für Ihre Branche zu werben und die Vorzüge darzustellen

•       um für Ihren Betrieb zu werben

•       um Kontakt mit den Schulen zu pflegen und für Wirtschaft zu werben

•       um mögliche Auszubildende zu akquirieren

•       um eine höhere Anzahl und Qualität an Bewerbern zu erhalten

 

Um Betriebe bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schülerpraktika unterstützen hat die IHK Offenbach am Main einen Leitfaden Betriebsraktikum für Betriebe zusammengestellt. Mit dieser Broschüre verfügen Betriebe über wichtige Informationen, die ihnen die Arbeit mit Praktikanten erleichtern wird. Bei Fragen rund um das Praktikum, helfen wir Ihnen gerne weiter. 

 

Fragen Sie Ihre IHK

Thomas Süsser
Referent
Aus- und Weiterbildung
Tel.
+ 49 69 8207-313

Fax
+ 49 69 8207-349

E-Mail schreiben
Visitenkarte

Fachliche Kompetenzen

Weiterführende Links

» Praktikant24


  • Zur Xing-Seite der IHK Offenbach am Main
  • Zur LinkedIn-Seite der IHK Offenbach am Main
  • Zur Google Plus-Seite der Offenbach am Main
  • Zu den RSS-Feeds der IHK Offenbach am Main
  • Zum Rückrufservice der IHK Offenbach am Main