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Prüfungen in der Ausbildung

Nachdenkliche Frau mit Stift in der Hand, schaut nach oben. Neben Ihr ein Stapel Mappen.
Sandor Jackal

Am Ende der Berufsausbildung muss ein Auszubildender seine berufliche Handlungskompetenz nachweisen. Dazu führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen durch.

Die Abnahme von Prüfungen für die anerkannten Ausbildungsberufe ist eine der Kernaufgaben der IHKs und diesen durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesen. Entscheidungen in Prüfungsfragen können mit den üblichen Rechtsmitteln - Widerspruch beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht - angefochten werden. Die Organisation der Prüfungen ist nach dem Berufsbildungsgesetz Aufgabe der IHKs. Die "Bewertungshoheit" liegt dagegen bei den Prüfungsausschüssen: Deren ehrenamtlichen Mitglieder nehmen die Leistungen ab, bewerten sie und stellen das Prüfungsergebnis fest.

Im Einzelfall beschließen die Ausschüsse auch die Prüfungsaufgaben.
Der Prüfungsausschuss ist Organ der IHK; die Handlungen der ehrenamtlichen Prüfer werden juristisch der IHK zugerechnet.

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